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AktienDummy.de | 05.01.2023 | Allgemein | Mario

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

 

NEU in 2023: Private Verkäufe auf Online-Plattformen müssen nun ab einer bestimmten Summe versteuert werden.

Ebay und auch andere Online-Plattformen müssen nun die Daten der Verkäufer an das Finanzamt weiterleiten.

Wie und was hat es nun damit auf sich?

Online-Plattformen melden Verkäufe dem Finanzamt

Heute ist es ja ganz normal, private Sachen auf online-Plattformen wie z.B. Ebay zu verkaufen. Dadurch lässt sich einfach Platz zu Hause schaffen und es kommt dabei noch der ein oder andere Euro dabei rum. Allerdings hat sich nun in 2023 grundsätzlich hier etwas verändert, was auch Privat-Verkäufer durchaus treffen kann.

Dies liegt am sogenannten Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), welches zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Durch diese neue Gesetz müssen nun Online-Plattformen die Daten von Verkäufern an das Finanzamt übermitteln.

Auch private Verkäufer sind hiervon betroffen

Der Staat sucht ja immer nach neuen Einnahmequellen, da dies einfacher ist, als zu Sparen und Reformen umzusetzen. Hier stehen somit auch private Verkäufer in Verdacht, dass diese nicht wirklich „privat“ verkaufen und somit Einkünfte erzielen. Denn schon heute müssen Einkünfte an das Finanzamt gemeldet werden und gerade private Verkäufer werden dies wohl kaum freiwillig machen.

Bei privaten Verkäufen wird also zukünftig das Finanzamt informiert von der jeweiligen Online-Plattform. Dies geschieht dann automatisch, wenn mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft werden oder die Einnahmen die 2.000 Euro überschreiten. In solchen Fällen gehen die Daten des Verkäufers also direkt zum Fiskus und dieser wird dann eventuell diese Vorgänge prüfen.

Diese Online-Portale übermitteln die Daten

Grundsätzlich müssen nun alle Online-Plattformen diese Daten übermitteln, sobald auf diesen Waren verkauft werden können. Dazu gehören also auch Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder auch Amazon. Dazu kommen aber auch die Plattformen, welche z.B. mit Vermietung oder Verpachtung zu tun haben. Hier ist wohl Airbnb dann ein großer Player. Diese Online-Plattformen haben jeweils ein Unternehmenssitz in Deutschland oder auch in der EU.

Diese Daten werden übermittelt

Folgende Daten werden dann jeweils jährlich an das Finanzamt übermittelt:

  • Name Verkäufer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Postanschrift
  • Bankverbindung
  • Transaktionen

Die Daten für 2023 müssen somit von den jeweiligen Online-Plattformen bis spätestens 31.01.2024 übermittelt werden.

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