Das Sondervermögen

Was ist Sondervermögen?

Jeder hat natürlich Angst um sein Geld und beim Thema Börse und Aktien ganz besonders. So kann es hier schnell zu Krisen kommen (z.B. die Wirtschaftskrise 2008), was auch Privatanleger dann leider gut zu spüren bekommen. Daher ist die Frage auch berechtigt, was mit meinem Kapital passiert, wenn der eigene Broker mal Insolvenz anmelden sollte.

Hier schon vorweg: es braucht niemand Angst haben in solch einem Fall. Denn genau dafür zählt ja das eigene Kapital als Sondervermögen. Der Begriff Sondervermögen wird dabei in Deutschland ganz genau im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) definiert.

 

Sondervermögen Kapitalanlagegesetzbuch 

„inländische offene Investmentvermögen in Vertragsform, die von einer Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Anlagebedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden.“

Wie so oft, sind die Texte in Gesetzen sehr juristisch geschrieben und gerade für Laien (so wie mich) nicht immer leicht zu verstehen. Der oben aufgeführte Text sagt dabei eigentlich nur aus, dass das Kapital des Anlegers (also das Anlagekapital) getrennt ist vom Vermögen des Broker. Wenn also der gewählte Broker doch mal Insolvenz anmelden sollte, haben die vielen Gläubiger dann kein Zugriff auf das Anlagekapital, da dies ja als Sondervermögen getrennt vom Broker verwaltet wird. Der Gesetzgeber hat dies auch so entsprechend definiert und so ist das eingesetzte eigene Anlagekapital erst mal sicher. 

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Privatanleger Sicherheit

Wie schon beschrieben, hat der Gesetzgeber schon sehr viel getan, um die Anleger ausreichend schützen zu können. In der Finanzkrise 2008 hat sich dies sehr gut gezeigt, dass auch große bekannte Finanzinstitute schnell von der Bildfläche verschwinden können. Und gerade hier ist es dann sehr wichtig, dass die Schulden des Unternehmens nicht aus dem Anlagekapital des Privatanlegers getilgt werden. Es ist also sehr wichtig, dass dieses Sondervermögen vom eigentlichen Geschäftsvermögen strikt getrennt ist.

Sondervermögen und Gesellschaftsvermögen

Das Gesetzt dazu nennt sich Investmentgesetz (InvG) und ist gerade für Privatanleger ein sehr guter Schutz. Unterscheiden wird dabei noch zwischen Spezialsondervermögen und das Publikumssondervermögen. Dies zu erklären würde hier aber den rahmen sprengen und ich möchte es doch so einfach wie möglich erklären. Ein Sondervermögen kann aus vielen verschiedenen Anlageklassen (Assets) bestehen. Dazu gehören z.B. Edelmetalle, Aktien, Bargeld oder auch Dividendenansprüche. Der Preis, also der Marktwert, richtet sich dabei natürlich nach den aktuellen Marktpreisen und kann daher steigen oder auch sinken.

Um das Sondervermögen vom Broker zu trennen, wird dieses dann bei einer Depotbank sozusagen eingelagert. Dadurch sind Broker und Depotbank komplett getrennt und wenn der Broker mal Pleite geht, haben deren Gläubiger also kein Zugriff auf dieses Sondervermögen. Hier ist auch direkt zu sagen, dass die Depotbank nicht eigenständig die gelagerten Anteile verkaufen oder kaufen darf. Die Depotbank braucht also immer einen Auftrag vom jeweiligen Broker, um hier tätig werden zu können. Also auch hier ist dies gut durchdacht und als Privatanleger auch gleich etwas beruhigter.

Regelungen zum Sondervermögen

Es ist schön zu sehen, dass sich seit 2008 hier sehr viel getan hat und der Gesetzgeber hier versucht, die Anleger zu schützen. Vor allem die Privatanleger sollen hier geschützt werden, da diese kaum Einfluss und Einblick haben, was hinter den Kulissen der Finanzinstitute so passiert. Wer sich also einen Broker aussuchen möchte, sollte vorab immer auch das Kleingedruckte lesen. Je nach Sitzt der Gesellschafft kann es zu unterschiedlichen Regelungen zum Sondervermögen kommen. Nur wenn das Sondervermögen vom Gesellschaftsvermögen strikt voneinander getrennt sind, hat auch ein Privatanleger weniger Sorge um sein Anlagekapital.