Sparefreibetrag, Abgeltungssteuer, Quellensteuer

Sparefreibetrag und die Steuer

Sparefreibetrag, Abgeltungssteuer, Quellensteuer, Freistellungsauftrag

Bei Aktien lassen sich Dividenden und beim Verkauf hoffentlich Gewinne erzielen. Leider fallen hier dann auch entsprechend Steuern an. Hier gibt es dann die Abgeltungssteuer und je nach Sitz des Unternehmen die Quellensteuer. Als Privatanleger gibt es aber in Deutschland den Sparerfreibetrag, welcher aktuell bei 801 Euro (Singles) bzw. 1.602 (Ehepaar) liegt, zur Verfügung. Hier werden dann also erst Steuern fällig, wenn dieser Sparerfreibetrag tatsächlich aufgebraucht ist. Solange der Sparerfreibetrag nicht aufgebraucht ist, werden auf Dividenden und Gewinne keine Abgeltungssteuern fällig.

Die Abgeltungssteuer

In Deutschland ist für so ziemlich alles eine Steuer fällig. Auch bei Aktien gibt es leider keine Ausnahme. Wer also Dividenden und Gewinne durch Aktien generiert, muss die sogenannte Abgeltungssteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer liegt aktuell bei bei 25 Prozent und fällt auf die erzielten Gewinne durch Aktien an. Dazu kommt leider immer nicht der Solidaritätszuschlag hinzu. Dieser Satz liegt aktuell bei 5,5 Prozent des Gewinnes. So gesehen zahlen wir also auf Aktiengewinne mehr als 26 Prozent  an Steuern.

Als Privatanleger lässt sich hier aber der Sparerfreibetrag dann ausnutzen. Für Singles liegt dieser Freibetrag aktuell bei 801 Euro und für Ehepaare bei 1.602 Euro. Innerhalb dieses Freibetrages sind also keine Steuern in Deutschland durch Aktiengewinne abzuführen. Wird der Freibetrag dann innerhalb des Jahres überschritten, erst dann werden darauf die Steuern fällig. In Deutschland werden diese Steuern automatisch vom Broker (bzw. deren ausführende Bank) an das das Finanzamt abgeführt. Damit der Sparerfreibetrag auch genutzt werden kann, muss dies beim eigenen Broker entsprechend eingerichtet werden. 

Weiterhin kommt hier noch etwas zum Tragen beim Thema Steuern. Ist der persönliche Steuersatz unter den ca. 26 Prozent Steuern, so lässt sich über die eigene Steuererklärung die Differenz vom Finanzamt wieder zurückfordern. 

Die Quellensteuer

Neben der Abgeltungssteuer in Deutschland kommt bei dem Thema Aktien und Steuer noch etwas dazu. Wird das eigene Kapital in Aktien im Ausland investiert, fällt zusätzlich dann die sogenannte Quellensteuer an. Diese Quellensteuer kann je nach Land dann unterschiedlich hoch ausfallen. So kann es sein, dass auf Aktiengewinne dann zusätzlich noch 30 Prozent Quellensteuer anfallen können. Deutschland hat mit einigen Ländern hierfür ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Ist dies der Fall, werden dann nur 15 Prozent Quellensteuer fällig. Auch diese Quellensteuer wird erst mal automatisch von der ausführenden Bank and das Finanzamt abgeführt. Durch einen gültigen Freistellungsauftrag wird auch hier keine Abgeltungssteuer fällig werden. Somit darf auch der Privatanleger dann die gezahlte Quellensteuer mit der eigentlichen Abgeltungssteuer gegengerechnet werden.

Der Freistellungsauftrag

Um als Privatanleger vom Sparerfreibetrag profitieren zu können, muss der Freistellungsauftrag gestellt werden. Nur so lässt sich die Abgeltungssteuer bis zu einem bestimmten Betrag auf die Aktiengewinne vermeiden. Für diesen Freistellungsauftrag braucht es in jedem Fall die persönliche Steueridentifikationsnummer. Ohne diese geht nix. Der Freibetrag beträgt dabei insgesamt 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare. Hier ist beachten, dass es nur diesen Freibetrag einmalig gibt. Wer hier mehrere Banken nutzt und Kapitalgewinne erwirtschaftet, kann dies Sparerfreibetrag dann auch auf mehrere Banken aufteilen. Hier sollte jeder für sich prüfen, ob er bei seinem Broker den kompletten Sparerfreibetrag ausnutzt oder eben nicht. 

Aktien Steuer Rechenbeispiel

Zur besseren Veranschaulichung möchte ich hier einmal ein Steuer Rechenbeispiel aufzeigen. Ich glaube, so ist es noch besser zu verstehen, gerade für Aktien-Anfänger. Zur leichteren Berechnung gehe ich einmal von einem Kapitalgewinn von genau 1.000 Euro aus. So lässt es sich nun mal leichter rechnen.

Wie schon erfahren, steht hier der Sparerfreibetrag von 801 Euro bei einem Single zur Verfügung. Somit fallen die Steuern also auf 109 Euro an. Darauf werden nun 25 Prozent Abgeltungssteuer in Höhe von 49,75 Euro fällig. Dazu noch die 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag  von 2,74 Euro. Dies macht in meinem Rechenbeispiel dann 52,49 Euro Steuern. Von den 1.000 Euro Bruttogewinn bleiben mir in diesem Beispiel dann 947,50 Euro. Jetzt wäre also hier mein Sparerfreibetrag aufgebraucht und auf zukünftige Gewinne im gleichen Jahr würde also die Steuer auf den gesamten Kapitalgewinn anfallen.

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Quellensteuer zurückholen

Ich selber setze bei meinem eigenen Portfolio auf eine Dividendenstrategie. Daher ist auch für mich das Thema Aktien und Quellensteuer mehr als interessant. Vor allem wenn über die Anlagezeit hinweg die Dividenden immer mehr und höher werden (das hoffe ich jedenfalls). Hier würden dann nach und nach also auch mehr Steuern abgezogen und das möchte ich natürlich so weit es geht legal vermeiden.

Anbei daher ein sehr interessantes Video, i dem das Thema Quellensteuer im Bezug auf Deutschland sehr schön und vor allem verständlich erklärt wird. Anschauen lohn sich hier also.