AktienDummy.de | 21.09.2024 | Allgemein | Mario
Der Digital Services Act erklärt:
Regulierungen für die digitale Welt
Digitale Dienste wie Online-Händler oder Suchmaschinen müssen vertrauenswürdig sein – mit sicheren Produkten und legalen Inhalten. Dafür gibt es einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen, den Digital Services Act (DSA). Dieser verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, aktiv gegen illegale Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen sind bereits seit dem 25. August 2023 an den DSA gebunden, die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung. Für alle anderen Betreiber gilt der DSA seit dem 17. Februar 2024. In Deutschland ist vor allem die Bundesnetzagentur für die Überwachung der Regelungen zuständig.
Welche Regelungen enthält der Digital Services Act (DSA)?
Der Digital Services Act (DSA) regelt künftig die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU und ist damit eines der wichtigsten digitalpolitischen Gesetze in Europa.
Zusammen mit dem Digital Markets Act soll er eine Art Grundgesetz für das Internet bilden.
Ab dem 17. Februar 2024 gilt der DSA als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es einer weiteren nationalen Umsetzung bedarf.
Bereits seit dem 25. August 2023 müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU erste Anforderungen erfüllen, darunter neue Transparenzvorschriften und Beschwerdemechanismen.
Ziel ist es, grundlegende Regeln für das Marktverhalten digitaler Diensteanbieter aufzustellen und den Verbrauchern Rechtsschutzmöglichkeiten zu bieten.
Ob die Verordnung hält, was sie verspricht, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Für Anfang 2027 ist eine Evaluierung vorgesehen. Der Erfolg wird maßgeblich davon abhängen, wie effektiv die EU-Länder die verbleibenden Details klären, da sie unter anderem für weite Teile der Aufsicht zuständig sind.
In Deutschland soll der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umgesetzt werden, das am 14. Mai 2024 in Kraft treten soll.
Was sind digitale Dienste und warum brauchen sie Regulierung?
Digitale Dienste prägen und erleichtern unser Leben auf vielfältige Weise. Wir nutzen sie, um miteinander zu kommunizieren, online einzukaufen, Informationen im Internet zu finden oder digitale Unterhaltung wie Spiele, Musik und Filme zu genießen. Es gibt zahlreiche Kategorien von Online-Diensten, von einfachen Websites über App-Stores bis hin zu Online-Plattformen.
Mit dem technologischen Fortschritt bieten Online-Plattformen erhebliche Vorteile. Gleichzeitig können einzelne Unternehmen mit wachsender Marktmacht den Wettbewerb beeinträchtigen und den Verbraucherschutz schwächen. Der Digital Services Act (DSA) nennt eine Reihe von problematischen Verhaltensweisen, die es zu vermeiden gilt:
- Handel mit illegalen Gütern, Aktivitäten und Inhalten.
- Die bisher weitgehend unkontrollierte Nutzung von Daten durch große Plattformbetreiber.
Künftig sollen Unternehmen durch das DSA stärker in die Pflicht genommen werden, um gegen illegale Inhalte vorzugehen und für mehr Transparenz zu sorgen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden.
Anbieter von Online-Diensten müssen ein digitales Umfeld schaffen, in dem Verbraucher sicher online einkaufen und im Rahmen der Meinungsfreiheit ihre Ideen äußern und miteinander kommunizieren können.
Wer ist vom Digital Services Act betroffen?
Unternehmen und Händler, die ihre Vermittlungsdienste online im Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) anbieten, müssen die neuen Regelungen des Digital Services Act beachten. Derzeit fallen 19 große Online-Dienste mit jeweils mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern
pro Monat.
Seit dem 24. Februar 2024 sollen die Bestimmungen auch für kleinere Unternehmen gelten. Bereits jetzt gibt es Streitigkeiten und laufende Gerichtsverfahren über die Einstufung als großer Online-Dienst.
Grundsätzlich gilt der DSA für alle Anbieter digitaler Dienste, unabhängig von ihrer Größe – betroffen sind sowohl Kleinstunternehmen als auch große Konzerne. Der Umfang der einzuhaltenden Regelungen und Sorgfaltspflichten variiert jedoch je nach Art und Größe des Dienstes. Dies gilt unabhängig davon, ob die Unternehmen in der EU ansässig sind oder nicht. Die betroffenen Vermittlungsdienste müssen jedoch eine wesentliche Verbindung zur EU aufweisen, z.B. durch eine Niederlassung in der EU.
Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen – wie zum Beispiel Amazon, Zalando, Google Maps sowie Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X (ehemals Twitter), YouTube und auch Wikipedia – gelten ab dem 25. August 2023 zusätzlich besondere Regeln.
Diese Anforderungen sind strenger als für kleinere Unternehmen, da von ihnen aus Sicht der EU ein höheres Risiko für die Nutzerinnen und Nutzer ausgeht. ausgeht. Durch ihre Newsfeeds, Werbemaßnahmen und Online-Shops haben sie einen enormen Einfluss auf die Meinungsbildung und das Kaufverhalten der Menschen.
Was ändert sich durch den Digital Services Act und wer setzt die neuen Verpflichtungen durch?
Der Digital Services Act (DSA) führt eine zweistufige Struktur für die Rechtsdurchsetzung ein.
Auf der einen Seite erhalten Sie als Nutzer durch den DSA klar definierte Rechte, sich gegen Online-Plattformen oder andere Nutzer zur Wehr zu setzen, insbesondere wenn rechtswidrige Inhalte veröffentlicht werden. Online-Plattformen sind daher verpflichtet, entsprechende Beschwerdeverfahren anzubieten. Sie können beispielsweise gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen, Inhalte zu löschen oder nicht zu löschen oder den Zugang zu verweigern. Anbieter müssen künftig transparent und nachvollziehbar darlegen, wie sie zu ihren Entscheidungen gekommen sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer
auch rechtlich überprüfen lassen können.
Zum anderen sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, zuständige Behörden für die behördliche Rechtsdurchsetzung zu benennen, die eigenständig gegen Verstöße von Anbietern vorgehen und gegebenenfalls hohe Bußgelder verhängen können.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass personenbezogene Daten von Kindern nicht mehr für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Marktplätze wie eBay oder Amazon müssen zudem genauer prüfen, welche Produkte auf ihren Plattformen verkauft werden und wer dahinter steht.
Die Verantwortung für die Durchsetzung der Anforderungen aus dem DSG liegt weitgehend bei den Mitgliedstaaten. Lediglich die Überwachung und Durchsetzung gegenüber sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen obliegt der EU-Kommission.
Die Aufsicht über die übrigen Vermittlungsdienste wird in Deutschland von einer oder mehreren Behörden wahrgenommen:
- Die Bundesnetzagentur fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA.
- Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist für die Überwachung der Kinderrechte in digitalen Diensten zuständig.
Die DSA sieht vor, dass Anbieter von Online-Plattformen Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern („Trusted Flaggers“) vorrangig behandeln. Diese spezialisierten Einrichtungen verfügen über besondere Expertise bei der Erkennung rechtswidriger Inhalte, sollen unabhängig von den Plattformen agieren und jährliche Berichte veröffentlichen.
Aus Sicht des Verbraucherschutzes kommt den Verbraucherschutzverbänden, insbesondere den Verbraucherzentralen, eine wichtige Rolle zu. Durch ihre Beratungstätigkeit und als Anlaufstelle für Beschwerden sind sie nah an den Anliegen der Verbraucher. Es ist vorgesehen, dass sich diese Institutionen als „Trusted Flaggers“ registrieren lassen können, um Verstöße von Anbietern schneller und effizienter einer behördlichen Überprüfung zuzuführen.
Was ändert sich durch den Digital Services Act und wer setzt die neuen Anbieterpflichten durch?
Der Digital Services Act (DSA) führt ein zweistufiges System der Rechtsdurchsetzung ein.
Auf der einen Seite erhalten Sie als Nutzer spezifische Rechte, um sich gegen Online-Plattformen oder andere Nutzer zur Wehr zu setzen. zu wehren, insbesondere wenn rechtswidrige Inhalte veröffentlicht werden. Die Plattformen sind daher verpflichtet, geeignete Beschwerdeverfahren zur Verfügung zu stellen.
Sie können beispielsweise gegen Entscheidungen von Plattformen vorgehen, Inhalte zu löschen oder nicht zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu verweigern. In solchen Fällen müssen die Anbieter transparent darlegen, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind, damit die Nutzer diese Vorgänge rechtlich überprüfen lassen können.
Zum anderen sollen die EU-Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen, die eigenständig gegen Verstöße von Anbietern vorgehen und gegebenenfalls hohe Bußgelder verhängen können.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass personenbezogene Daten von Kindern nicht mehr für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Marktplätze wie eBay oder Amazon müssen zudem genauer prüfen, welche Produkte auf ihren Plattformen verkauft werden und wer dahinter steht.
Die Umsetzung der Vorgaben des Digital Services Act obliegt weitgehend den Mitgliedsstaaten. Lediglich die Überwachung und Durchsetzung gegenüber sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen obliegt der EU-Kommission.
Die Aufsicht über die übrigen Vermittlungsdienste wird von einer oder mehreren Behörden wahrgenommen:
- In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA zuständig.
- Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht die Einhaltung der Kinderrechte in digitalen Diensten.
Nach dem DSA sollen Anbieter von Online-Plattformen Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern („Trusted Flaggers“) vorrangig behandeln. Diese spezialisierten Organisationen verfügen über besondere Expertise bei der Erkennung illegaler Inhalte. Sie müssen von den Plattformen unabhängig sein und jährliche Berichte veröffentlichen.
Den Verbraucherschutzverbänden, insbesondere den Verbraucherzentralen, kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Durch ihre Beratungstätigkeit und als Anlaufstelle für Beschwerden sind sie nah an den Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Es ist daher vorgesehen, dass sich diese Verbraucherschutzinstitutionen als „Trusted Flaggers“ registrieren lassen können, um Verstöße von Anbietern schneller und effizienter einer behördlichen Überprüfung zuzuführen.
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