ELTIF

Europäische langfristige Investmentfonds

AktienDummy.de | 14.06.2025 | Allgemein

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ELTIF steht für „European Long-Term Investment Fund“ (auf Deutsch: „europäischer langfristiger Investmentfonds“). Es handelt sich dabei um eine von der EU regulierte Fondskategorie, die geschaffen wurde, um privates Kapital in langfristige Investitionsprojekte der Realwirtschaft zu lenken. Ein Hauptziel der ELTIF-Regulierung ist es, im Einklang mit den EU-Wachstumszielen Kapital einzusammeln und in langfristige europäische Infrastruktur- und Unternehmensprojekte zu investieren. Dadurch sollen nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa gefördert und Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel oder der Ausbau grenzüberschreitender Infrastruktur besser bewältigt werden.

Definition und Zielsetzung

ELTIFs stellen Finanzierungsmittel dauerhafter Natur für verschiedenste große Vorhaben bereit, beispielsweise für Infrastrukturprojekte im Bereich erneuerbare Energien, für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Equity) oder für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Damit schaffen sie eine alternative, nicht bankenbasierte Finanzierungsquelle für die Realwirtschaft, die ergänzend zu klassischen Bankkrediten funktioniert. Insbesondere sollen ELTIFs auch Privatanleger einbinden, deren Ersparnisse bislang kaum direkt in solche illiquiden Vermögenswerte fließen konnten. Damit trotz der langen Anlagehorizonte ein hoher Anlegerschutz und Transparenz gewährleistet sind, müssen Fondsgesellschaften jedoch strenge gesetzliche Regeln einhalten.

Gesetzliche Grundlagen und Reform 2024

Die rechtliche Basis für ELTIFs bildet die am 9. Dezember 2015 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2015/760, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. In dieser ELTIF-Verordnung sind EU-weit einheitliche Regeln festgelegt, sodass zugelassene ELTIF-Fonds einen europäischen Vertriebspass erhalten und grenzüberschreitend angeboten werden können. In der Praxis wurden in den ersten Jahren allerdings nur sehr wenige ELTIFs aufgelegt, sodass die ursprünglichen Vorgaben nicht den gewünschten Effekt entfalteten. Der EU-Gesetzgeber reagierte darauf im März 2023 mit einer umfassenden Reform der ELTIF-Regeln. Diese Neufassung, oft als „ELTIF 2.0” bezeichnet, ist am 10. Januar 2024 mit der Verordnung (EU) 2023/606 in Kraft getreten.

Durch die Reform wurden die Anlagevorschriften deutlich flexibilisiert, um ELTIFs attraktiver zu machen und mehr Fonds dieser Art auf den Markt zu bringen. Wichtig aus rechtlicher Sicht: Ein ELTIF ist stets ein alternativer Investmentfonds (AIF). Er darf nur von einem zugelassenen EU-AIF-Manager (AIFM) aufgelegt und verwaltet werden. Sowohl der Fonds selbst als auch die Verwaltungsgesellschaft benötigen eine Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Deutschland beispielsweise die BaFin). Die Einhaltung der ELTIF-Verordnung wird dabei laufend überwacht. Zudem enthält die Verordnung Ermächtigungen für technische Regulierungsstandards, etwa zur Konkretisierung der Rückgaberegelungen, die durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ausgearbeitet und von der EU-Kommission erlassen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Details (wie beispielsweise die Ausgestaltung von Liquiditätsfenstern bei offenen ELTIFs) einheitlich und präzise geregelt sind.

Zulässige Anlageklassen und -strategien

ELTIFs dürfen nur in bestimmte Asset-Klassen mit langfristigem Charakter investieren, die idealerweise einen realwirtschaftlichen Mehrwert schaffen. Die ELTIF-Verordnung zählt verschiedene zulässige Vermögenswerte auf.

  • Unternehmensbeteiligungen (Private Equity): beispielsweise Eigenkapitalanteile an nicht börsennotierten Unternehmen oder an börsennotierten KMU mit begrenzter Marktkapitalisierung. Dadurch kann ein ELTIF beispielsweise in Start-ups oder mittelständische Firmen investieren, die Wachstumskapital benötigen.
  • Private Schuldtitel (Private Debt): Dabei handelt es sich um Kredite oder Anleihen, die an qualifizierte Unternehmen oder Projekte vergeben werden. Dadurch ist die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben oder Firmenübernahmen durch Fremdkapital möglich.
  • Sachwerte und Infrastrukturprojekte: Hierbei handelt es sich um direkte Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Immobilien, Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (Windparks, Solaranlagen) sowie Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur (Straßen, Stromnetze etc.). Solche Projekte erfordern hohe Anfangsinvestitionen mit langen Amortisationszeiten und passen daher zum langfristigen Profil eines ELTIF. Eine frühere Wertgrenze von 10 Mio. Euro pro Sachwert wurde in der Reform 2024 abgeschafft, sodass nun auch kleinere Objekte erworben werden dürfen.
  • Verbriefungen und Anleihen: Seit der Neufassung im Jahr 2024 dürfen ELTIFs auch in bestimmte strukturierte Finanzinstrumente investieren, beispielsweise in einfache und transparente Verbriefungen mit langfristigen Forderungen sowie in „grüne Anleihen” von qualifizierten Unternehmen. Diese erweiterten Anlageklassen sollen die Finanzierung nachhaltiger Projekte fördern.
  • Neu ermöglicht wurde zudem der Erwerb von Anteilen an anderen Investmentfonds (OGAW/UCITS oder EU-AIF), sofern diese ihrerseits nur in ELTIF-konforme Anlagen investieren und höchstens 10 % ihres Vermögens in andere Fonds halten. Damit sind Dachfonds-Strategien möglich – ein ELTIF kann also über Zielfonds indirekt in zahlreiche Projekte investieren und so die Diversifikation erhöhen.

Neben diesen Kernanlagen darf ein ELTIF einen Teil seines Vermögens auch in liquiden Aktiva, wie beispielsweise börsengehandelten Wertpapieren oder Bargeld, halten, um Liquidität für eventuelle Rückgaben oder laufende Ausgaben vorzuhalten. Entscheidend ist jedoch, dass mindestens 55 % des Fondsvermögens in die oben genannten langfristigen Vermögenswerte investiert werden müssen (vor der Reform lag diese Quote bei 70 %). Die übrigen bis zu 45 % können flexibler angelegt werden. So kann der Manager beispielsweise einen Teil vorübergehend in liquiden Anlagen parken, bis passende Projekte gefunden sind.

Es gelten auch Vorgaben zum Anlegerschutz hinsichtlich der Portfoliostruktur und Diversifizierung. Ein ELTIF muss Risikostreuung betreiben, damit das Fondsvermögen nicht zu stark von einzelnen Projekten abhängig ist. Die Novelle von 2024 hat die Diversifizierungsanforderungen etwas gelockert und den Managern mehr Flexibilität bei der Zusammensetzung des Portfolios eingeräumt.

. Es existieren weiterhin Anlagegrenzen pro Emittent/Projekt (ähnlich wie bei klassischen Fonds), doch wurden diese Obergrenzen angehoben. Zudem differenziert die neue Regelung: ELTIFs, die auch Privatanleger ansprechen, unterliegen den festen Anlage- und Emittentengrenzen. ELTIFs, die ausschließlich professionelle Anleger ansprechen, sind von diesen Grenzen ausgenommen. Ein reiner Profi-ELTIF darf sein Portfolio somit konzentrierter gestalten als ein Publikums-ELTIF.

Schließlich darf ein ELTIF zur Finanzierung seiner Investitionen in begrenztem Umfang Fremdkapital aufnehmen (Leverage nutzen). Die Reform hat diese Grenzen erweitert: Ein ELTIF, der an Privatanleger vertrieben wird, darf nun Kredite bis zu 50 % des Fondsvermögens aufnehmen und ein ELTIF, der ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben wird, sogar bis zu 100 %.

Darüber hinaus wurden vormals strikte Vorgaben gelockert: So müssen Kredite beispielsweise nicht mehr zwingend in derselben Währung wie die Fondsanlagen aufgenommen werden, sofern Währungsrisiken ordnungsgemäß abgesichert sind. Zudem darf der ELTIF seine Vermögenswerte zur Besicherung von Krediten einsetzen.

Diese Erleichterungen sollen den Fonds zusätzliche Finanzierungsspielräume geben, um etwa Zwischenfinanzierungen zu ermöglichen. Sie bleiben jedoch durch die prozentualen Grenzen begrenzt, um eine übermäßige Verschuldung zu verhindern.

Funktionsweise und Struktur eines ELTIF

ELTIFs werden überwiegend in Form geschlossener Fonds konzipiert. Das bedeutet, dass die Anleger ihre Fondsanteile in der Regel nicht laufend zurückgeben können, sondern erst am Ende der Fondslaufzeit. Diese kann je nach Anlagekonzept beispielsweise 10 bis 15 Jahre oder länger betragen. Die langfristige Bindung des Kapitals ist für die illiquiden Investments geeignet und stellt sicher, dass der Fondsmanager über den kompletten Anlagehorizont verfügen kann, um Projekte erfolgreich umzusetzen. Gemäß der ELTIF-Verordnung erfolgt die Anteilsrückgabe grundsätzlich erst nach Ablauf der vorgesehenen Fondsdauer.

Seit 2024 lässt die Regelung allerdings ausnahmsweise auch eine offene Fondsstruktur zu, sofern strenge Bedingungen erfüllt sind.

So darf es beispielsweise keine Rückgaben vor Ablauf einer Mindesthaltefrist geben und auch nicht, bevor der Fonds sein Portfolio entsprechend den Vorgaben aufgebaut hat.

Zudem muss die Fondsgesellschaft (KVG) der Aufsicht nachweisen, dass ein angemessenes Rücknahmekonzept sowie Liquiditätsmanagement-Tools vorhanden sind, die mit der langfristigen Anlagestrategie vereinbar sind.

Rücknahmen dürfen nur zu klar definierten Zeitpunkten und unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Zudem sind sie betragsmäßig begrenzt (nur ein gewisser Prozentsatz des Fondsvolumens darf innerhalb eines Zeitfensters zurückgegeben werden).

Außerdem ist auf eine faire Behandlung aller Anleger zu achten, beispielsweise durch anteilige Zuteilungen, falls Rückgabewünsche das verfügbare Liquiditätskontingent übersteigen.

Diese Mechanismen sollen verhindern, dass es – wie bei täglich liquiden Fonds – zu einem Run kommt, der die langfristigen Anlagen destabilisiert.

,In der Praxis wird ein ELTIF häufig als Blind Pool gestartet. Die Anleger geben ihr Kapital zu Beginn hinein und der Fondsmanager investiert es dann nach und nach in die vorgesehenen Projekte. Die ELTIF-Verordnung gibt dem Manager hierfür bis zu fünf Jahre Zeit, um das Portfolio aufzubauen, bevor die Mindestquote von 55 % erfüllt sein muss.

Während der Laufzeit werden die Projekte gehalten und bewirtschaftet. Erträge (zum Beispiel Mieterträge, Zinsen oder Dividenden) können je nach Fondskonzept an die Anleger ausgeschüttet oder reinvestiert werden. Am Laufzeitende werden die verbliebenen Vermögenswerte – etwa Anteile an Unternehmen oder Infrastruktur – veräußert und der Erlös an die Anleger ausgezahlt. Auf diese Weise realisieren die Investoren etwaige Wertsteigerungen der Projekte über die lange Haltedauer.

Juristisch gesehen gelten Anteile an ELTIF-Fonds als Wertpapiere. In der Regel werden die Anteile über Banken oder Broker gezeichnet und in einem Wertpapierdepot verbucht. Obwohl es sich um illiquide Anlagen handelt, erfolgt eine regelmäßige Bewertung des Fonds: Mindestens vierteljährlich muss der Nettoinventarwert (NAV) je Anteil ermittelt und veröffentlicht werden.

So erhalten Anleger während der Laufzeit transparente Informationen über die Wertentwicklung ihres Engagements, auch wenn sie nicht jederzeit aussteigen können. Theoretisch ist auch ein Sekundärmarkt denkbar, d. h., Anleger könnten ihre ELTIF-Anteile an Dritte verkaufen, sofern sich Käufer finden oder die Anteile an einer Börse handelbar gemacht werden. In der Praxis ist dies jedoch oft eingeschränkt, sodass Anleger bereit sein müssen, bis zum Ende der Laufzeit investiert zu bleiben.

Wie bereits erwähnt, ist jeder ELTIF strukturell ein AIF und benötigt daher einen lizenzierten AIF-Manager (AIFM) sowie eine unabhängige Verwahrstelle (Depotbank), die die Vermögenswerte verwahrt und die Fondsaktivitäten kontrolliert.

Der ELTIF selbst kann je nach nationalem Recht verschiedene Rechtsformen haben (beispielsweise eine Investmentgesellschaft oder ein Sondervermögen), muss aber stets die Vorgaben der ELTIF-Verordnung einhalten. Wurde der Fonds von der heimischen Aufsichtsbehörde genehmigt und als ELTIF zugelassen, gilt das EU-Gütesiegel samt europäischem Vertriebspass. Das bedeutet, dass der Fonds in allen EU-Mitgliedstaaten an geeignete Anleger vertrieben werden darf.

Dadurch ist es Fondsgesellschaften möglich, ähnlich wie UCITS-Publikumsfonds, grenzüberschreitend Gelder einzusammeln. Frühere bürokratische Hürden, wie die Pflicht, in jedem Vertriebsland eine lokale Zahlstelle oder Informationsstelle vorzuhalten, wurden durch ELTIF 2.0 abgeschafft, was den paneuropäischen Vertrieb weiter erleichtert.

Anforderungen an Anleger und Fondsanbieter

Für Privatanleger galten ursprünglich strikte Einstiegshürden. Nach altem Recht durften sie mit einem Anlagevermögen unter 500.000 € maximal 10 % ihres Portfolios in ELTIFs investieren und jeder Einzelinvestment musste mindestens 10.000 € betragen. Diese gesetzlichen Begrenzungen wurden mit der Reform im Jahr 2024 ersatzlos gestrichen.

Das bedeutet, dass prinzipiell jeder Privatanleger nun ohne feste Ober- oder Untergrenzen in ELTIFs investieren kann. Anleger sollten jedoch einen langfristigen Anlagehorizont mitbringen und bereit sein, ihr Geld über viele Jahre im Fonds zu belassen, da eine vorzeitige Rückgabe meist nicht möglich ist. Zudem wird ein ELTIF als komplexes Anlageprodukt betrachtet, weshalb der Gesetzgeber eine Geeignetheitsprüfung vor dem Verkauf an Kleinanleger vorschreibt.

Das vertreibende Institut (sei es die Fondsgesellschaft direkt oder eine Bank/Plattform) muss also prüfen, ob der ELTIF zum Risikoprofil und zu den Anlagezielen des Anlegers passt. Nur wenn das Produkt angemessen ist, darf es dem Anleger empfohlen oder verkauft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung muss in einer Geeignetheitserklärung festgehalten und dem Kunden ausgehändigt werden.

Diese Pflicht gilt EU-weit einheitlich gemäß MiFID II und schützt Privatanleger davor, ungeeignete und zu riskante Fondsanteile zu erwerben. In der Praxis bedeutet dies, dass ELTIFs meist im Rahmen einer Anlageberatung oder als Teil vermögensverwaltender Dienstleistungen an Privatkunden vermittelt werden, nicht im reinen Selbstbedienungsvertrieb.

Für Fondsanbieter (Kapitalverwaltungsgesellschaften): Wie oben erwähnt, dürfen nur zugelassene AIF-Manager einen ELTIF auflegen.

Das bedeutet, dass die KVG bereits eine Erlaubnis als AIFM nach der AIFM-Richtlinie besitzen muss und unter Aufsicht der jeweiligen nationalen Behörde stehen muss.

Zudem ist für jeden neuen ELTIF-Fonds eine Produktgenehmigung einzuholen, das heißt, der Fonds wird bei der Aufsicht zur Zulassung als ELTIF eingereicht und geprüft. Die Fondsdokumentation (Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen etc.) muss die speziellen Risiken und Merkmale des ELTIF offenlegen. Zudem muss eine geeignete Verwahrstelle beauftragt werden, die die Fondswerte verwahrt und kontrolliert.

Im laufenden Betrieb unterliegt der ELTIF den üblichen Berichts- und Transparenzpflichten für Investmentfonds, beispielsweise regelmäßige Berichte an die Aufsichtsbehörde und die Investoren, sowie den zusätzlichen Vorgaben der ELTIF-Verordnung, beispielsweise die Einhaltung der Anlagegrenzen, Limits für Leverage und die Liquiditätsplanung. Beim Vertrieb an Privatkunden müssen die Anbieter sicherstellen, dass die oben genannten Geeignetheits- und Beratungsregeln eingehalten werden. Insgesamt ist der administrative Aufwand für einen ELTIF zwar höher als für einen gewöhnlichen Fonds (aufgrund der besonderen Auflagen und der notwendigen Abstimmung mit der Behörde), doch im Gegenzug eröffnet das Label Zugang zu einem breiteren Anlegerkreis in ganz Europa.

Durch die Harmonisierung via EU-Verordnung entfällt zudem die Notwendigkeit, in jedem Land individuelle Vertriebsgenehmigungen zu erlangen – der einmal zugelassene ELTIF kann in der gesamten EU angeboten werden, was für Fondsanbieter einen erheblichen Vorteil darstellt.

Unterschiede zu klassischen Investmentfonds

ELTIFs unterscheiden sich in mehreren Aspekten von traditionellen Investmentfonds (wie z. B. üblichen Aktien- oder Rentenfonds nach UCITS-Richtlinie oder offenen Immobilienpublikumsfonds):

Anlageschwerpunkt:

Klassische Publikumsfonds investieren in der Regel in liquide Wertpapiere, wie beispielsweise börsennotierte Aktien oder Anleihen, die relativ kurzfristig gehandelt werden können. Ein ELTIF konzentriert sich dagegen auf illiquide Assets der Realwirtschaft, etwa Infrastrukturprojekte oder Beteiligungen an privaten Unternehmen.

Er soll also bewusst in Anlagen investieren, die langfristiges Kapital benötigen und nicht an öffentlichen Märkten gehandelt werden. Das bietet Anlegern Zugang zu Renditechancen abseits der Börse, die in normalen Fonds nicht enthalten sind. Allerdings sind damit auch andere Risiken verbunden (Projekt-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken statt täglicher Marktvolatilität).

Liquidität und Anlagehorizont:

Gewöhnliche Fonds (insbesondere UCITS) bieten in der Regel tägliche Rückgabemöglichkeiten, sodass Anleger ihre Anteile laufend zum Nettoinventarwert (NAV) verkaufen können. Die Fondslaufzeit ist in der Regel unbefristet. Ein ELTIF hat hingegen einen festen, langfristigen Anlagehorizont (oft zehn Jahre und mehr), in dem das Kapital gebunden ist. Meistens sind keine oder nur stark eingeschränkte Zwischenausstiege möglich.

Dies passt zur langfristigen Strategie und verhindert, dass kurzfristige Rücknahmen die Finanzierung der Projekte stören. Für Anleger bedeutet dies jedoch, dass nur eine geringe Liquidität besteht: Sie müssen bereit sein, die Anteile bis zum Laufzeitende zu halten (oder sie sekundär zu verkaufen, falls möglich). Dieser Unterschied – liquide vs. illiquide Fondsstruktur – ist einer der zentralen im Vergleich zu herkömmlichen Investmentfonds.

Zugang für Privatanleger:

Traditionelle Fonds im Alternativbereich, wie Private-Equity- oder Infrastrukturfonds, waren früher oft nur institutionellen Investoren oder sehr vermögenden Privatpersonen zugänglich. Der ELTIF wurde jedoch geschaffen, um Privatanlegern den Zugang zu solchen alternativen Anlagen zu ermöglichen.

Durch den regulierten Rahmen und spezielle Schutzmechanismen können nun auch Kleinanleger in Projekte investieren, die für sie sonst außer Reichweite waren. Klassische Publikumsfonds boten Privatanlegern zwar Zugang, aber eben nur zu liquiden Standard-Anlageklassen. Der ELTIF hingegen kombiniert die Zugänglichkeit für ein breites Publikum mit Anlageklassen, die zuvor institutionellen Anlegern vorbehalten waren. Dies ist ein Novum und Teil der EU-Strategie, privates Kapital stärker für die Finanzierung der Wirtschaft zu mobilisieren.

Regulatorischer Rahmen und Anlegerschutz:

UCITS-Fonds unterliegen der UCITS-Richtlinie mit sehr strengen Regeln zu Diversifizierung, Liquidität, Hebeleinsatz (es ist nahezu kein Leverage erlaubt) und täglichen Bewertungen. All dies dient einem hohen Anlegerschutz für die breite Öffentlichkeit. ELTIFs sind rechtlich keine UCITS, sondern Alternative Investmentfonds. Sie unterliegen jedoch zusätzlichen EU-Auflagen durch die ELTIF-Verordnung.

Man kann sagen, ein ELTIF vereint Elemente zweier Welten: Einerseits bietet er die Freiheit eines AIF, in illiquide Alternativen zu investieren, andererseits verfügt er über UCITS-ähnliche Schutzmechanismen (z. B. vorgeschriebene Risikostreuung, Limitierung der Verschuldung, behördliche Genehmigung und Überwachung, Transparenzpflichten).

Dadurch können ELTIFs überhaupt erst als Publikumsfonds zugelassen werden. Für Anleger bedeutet das: Obwohl ELTIFs risikoreichere und weniger liquide Anlagen enthalten, gibt es umfassende regulatorische Kontrollen und Offenlegungspflichten, ähnlich wie bei traditionellen Fonds. So müssen beispielsweise ausführliche Informationsdokumente bereitgestellt werden und, wie bereits erwähnt, Geeignetheitsprüfungen vor dem Vertrieb an Privatanleger erfolgen. Dies ist bei einem normalen Aktienfonds nicht erforderlich.

Fazit

Zusammenfassend bietet der ELTIF eine Verbindung zwischen klassischen Fonds und alternativen Anlagen. Er ermöglicht langfristige Investitionen in die Realwirtschaft unter Nutzung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens mit Anlegerschutz. Anleger ohne Expertenwissen haben die Chance, z. B. an der Finanzierung von Infrastruktur oder Mittelstandsunternehmen teilzuhaben – eine Möglichkeit, die früher in dieser Form kaum zugänglich war. Gleichzeitig müssen sie die speziellen Eigenschaften eines ELTIF verstehen: langfristige Kapitalbindung, geringere Liquidität und ein Chance-Risiko-Profil, das sich stark von dem eines täglichen Fonds unterscheidet. Mit ELTIFs erweitert sich die Palette der Investmentfonds um ein Instrument, das privates Kapital und gesellschaftliche Entwicklungsziele verbindet und somit einen wichtigen Baustein der europäischen Kapitalmarktunion darstellt.

Quellen:

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