Steuern: Was ist die Abgeltungsteuer?

Bei Zinsen, Dividenden und realisierten Aktiengewinnen können Steuern anfallen. Erfahre, wie die Abgeltungsteuer grundsätzlich funktioniert, welche Zuschläge hinzukommen können und warum Freibeträge und deine persönliche Situation wichtig sind.

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Was ist die Abgeltungsteuer? Kapitalerträge einfach erklärt

Wenn du Zinsen erhältst, Dividenden ausgezahlt bekommst oder Aktien mit Gewinn verkaufst, können darauf Steuern anfallen. Für viele Kapitalerträge privater Anleger gilt in Deutschland ein besonderer Steuersatz: die Abgeltungsteuer von grundsätzlich 25 %.

Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings wird nicht automatisch jeder Euro Ertrag besteuert. Freibeträge, verrechenbare Verluste und deine persönliche Situation können die tatsächliche Belastung beeinflussen.

Dieser Überblick richtet sich an Privatpersonen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Geld im Privatvermögen anlegen. Für betriebliche Anlagen, bestimmte Beteiligungen und andere Sonderfälle können abweichende Regeln gelten.

Was bedeutet Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine besondere Form der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Begriff beschreibt vor allem die Wirkung des Steuerabzugs: Mit einem ordnungsgemäßen Einbehalt durch die Bank ist die Einkommensteuer auf diese Erträge im Regelfall abgegolten.

Du musst die betreffenden Erträge dann häufig nicht zusätzlich in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Es gibt aber Ausnahmen und Fälle, in denen eine freiwillige Erklärung sinnvoll sein kann.

Wichtig ist außerdem: Die Abgeltungsteuer wird auf die steuerpflichtigen Erträge erhoben, nicht auf dein gesamtes Depotvermögen oder jede Einzahlung.

Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag oft gleichbedeutend verwendet. Genau genommen beschreiben sie unterschiedliche Aspekte:

Begriff Bedeutung
Kapitalertragsteuer Die Einkommensteuer wird unmittelbar an der Quelle einbehalten, beispielsweise durch eine Bank.
Abgeltungsteuer Der Steuerabzug hat für viele private Kapitalerträge grundsätzlich eine abschließende Wirkung.

Es handelt sich also nicht um zwei Steuern, die zusätzlich zueinander anfallen.

Auf einer Bankabrechnung steht häufig „Kapitalertragsteuer“. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wirkt dieser Abzug für dich abgeltend.

Welche Kapitalerträge können steuerpflichtig sein?

Typische Beispiele sind:

  • Zinsen, etwa auf Tagesgeld oder Festgeld.
  • Dividenden aus Aktien.
  • Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien.
  • Investmenterträge aus Fonds und ETFs, für die zusätzliche Regeln gelten.

Bei einem Aktienverkauf wird grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn betrachtet. Der gesamte Verkaufserlös ist nicht mit dem Gewinn gleichzusetzen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Du kaufst Aktien für 2.000 Euro und verkaufst sie später für 2.500 Euro. Ohne weitere Besonderheiten und vor Berücksichtigung von Transaktionskosten beträgt der Gewinn 500 Euro.

Wie du das Anlageergebnis einordnest, erklärt der Artikel Was ist der Aktiengewinn?.

Werden steigende Aktienkurse im Depot bereits besteuert?

Bei gewöhnlichen Aktien löst ein bloßer Kursanstieg ohne Verkauf grundsätzlich noch keine Besteuerung des Kursgewinns aus. Der Gewinn ist zunächst nicht realisiert.

Dividenden sind davon unabhängig zu betrachten: Sie können steuerpflichtig sein, obwohl du die Aktie weiterhin hältst.

Bei Fonds und ETFs kann zusätzlich eine Vorabpauschale relevant werden. Die Besteuerung lässt sich deshalb nicht vollständig mit der von Einzelaktien gleichsetzen. Mehr dazu findest du im Ratgeber zu ETF-Steuern.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Der besondere Einkommensteuersatz beträgt grundsätzlich 25 % auf die steuerpflichtigen Kapitalerträge.

Zusätzlich können Zuschläge anfallen:

Bestandteil Grundsätzliche Berechnung
Abgeltungsteuer 25 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage
Solidaritätszuschlag 5,5 % der maßgeblichen Kapitalertragsteuer
Kirchensteuer Bei Kirchensteuerpflicht nach dem geltenden Kirchensteuersatz

Ohne Kirchensteuer ergibt sich bei der üblichen Berechnung eine Gesamtbelastung von 26,375 %.

Der Solidaritätszuschlag wird dabei nicht mit 5,5 % auf den Kapitalertrag selbst berechnet. Er beträgt 5,5 % der Steuer.

Beispiel ohne Kirchensteuer

Auf 1.000 Euro vollständig steuerpflichtige Kapitalerträge entfallen:

  • Abgeltungsteuer: 250 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 13,75 Euro
  • Gesamtbelastung: 263,75 Euro
  • Verbleibender Ertrag: 736,25 Euro

Dieses Beispiel unterstellt, dass kein nutzbarer Sparer-Pauschbetrag, keine verrechenbaren Verluste und keine anrechenbaren ausländischen Steuern vorhanden sind.

Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?

Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, kann zusätzlich Kirchensteuer auf Kapitalerträge anfallen. Der maßgebliche Satz beträgt üblicherweise 8 % oder 9 % der entsprechenden Steuerbemessungsgrundlage.

Dabei wird eine Besonderheit direkt in der Berechnung berücksichtigt: Die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge vermindert sich aufgrund der Kirchensteuer. Deshalb solltest du nicht einfach 8 % oder 9 % auf die bereits berechneten 26,375 % aufschlagen.

Ohne ausländische Steueranrechnung ergibt sich einschließlich Solidaritätszuschlag ungefähr folgende Belastung:

Kirchensteuersatz Gesamtbelastung auf die steuerpflichtigen Erträge
Keine Kirchensteuer 26,375 %
8 % rund 27,82 %
9 % rund 28,00 %

Banken rufen die für den automatisierten Kirchensteuerabzug erforderlichen Merkmale grundsätzlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Besondere Konstellationen können eine gesonderte Klärung erfordern.

Der Sparer-Pauschbetrag: Welcher Betrag bleibt steuerfrei?

Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag von:

  • 1.000 Euro pro Person
  • 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern

Der Betrag gilt insgesamt für deine entsprechenden Kapitalerträge. Er steht dir nicht für jede Bank oder jedes Depot erneut zu.

Du kannst ihn beispielsweise auf Zinsen, Dividenden und steuerlich relevante Verkaufsgewinne verteilen. Bereits bei einer Bank verbrauchter Pauschbetrag steht für andere Erträge nicht nochmals zur Verfügung.

Wie berücksichtigt die Bank den Pauschbetrag?

Dafür erteilst du einen Freistellungsauftrag. Bis zur verfügbaren Höhe kann die Bank dann bei den entsprechenden Erträgen vom Steuerabzug absehen.

Du kannst Freistellungsaufträge auf mehrere Institute verteilen. Ihre Summe darf deinen insgesamt verfügbaren Höchstbetrag nicht überschreiten.

Ohne Freistellungsauftrag geht der Pauschbetrag nicht verloren. Wurde deshalb zu viel Steuer einbehalten, kannst du eine Erstattung grundsätzlich über die Einkommensteuererklärung beantragen.

Rechenbeispiel: Wie viel Steuer fällt nach dem Pauschbetrag an?

Angenommen, du erzielst innerhalb eines Jahres 1.500 Euro Zinsen und Dividenden. Du wirst einzeln veranlagt und hast noch deinen vollständigen Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung.

Es bestehen keine verrechenbaren Verluste und keine Kirchensteuerpflicht.

Berechnung Betrag
Kapitalerträge 1.500 Euro
Abzüglich Sparer-Pauschbetrag −1.000 Euro
Verbleibende Bemessungsgrundlage 500 Euro
Abgeltungsteuer, 25 % 125 Euro
Solidaritätszuschlag, 5,5 % auf 125 Euro rund 6,88 Euro
Steuern insgesamt rund 131,88 Euro
Verbleibender Ertrag rund 1.368,12 Euro

Besteuert wird hier nur der Betrag oberhalb des verfügbaren Pauschbetrags. Die Bank berücksichtigt dabei die tatsächlich bei ihr vorhandenen steuerlichen Daten.

Führt jeder Broker die Steuer automatisch ab?

Bei einer inländischen depotführenden Bank oder einem Broker mit entsprechendem deutschen Steuerabzug werden die Steuern im Regelfall automatisch einbehalten und abgeführt.

Die Sprache der App oder eine deutsche Website sagt darüber allein jedoch nichts aus.

Bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Kapitalertragsteuerabzug musst du steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich selbst in deiner deutschen Einkommensteuererklärung angeben. Ausländische Quellensteuern können trotzdem bereits abgezogen worden sein.

Prüfe deshalb bei der Depotwahl ausdrücklich, ob der Anbieter den deutschen Steuerabzug übernimmt und welche Unterlagen er bereitstellt.

Wie werden Verluste berücksichtigt?

Verrechenbare Verluste können die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren. Dafür gelten jedoch besondere Regeln.

Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Sie lassen sich nicht einfach mit Dividenden oder Tagesgeldzinsen ausgleichen.

Auch ein Kursminus im Depot ist nicht automatisch ein steuerlich nutzbarer Verlust. Bei einem gewöhnlichen Aktienverkauf muss der Verlust grundsätzlich erst realisiert werden.

Innerhalb eines Instituts erfolgt die zulässige Verrechnung häufig über steuerliche Verlusttöpfe. Bei mehreren Banken kann eine Verrechnung über die Steuererklärung erforderlich sein. Dafür können eine Verlustbescheinigung und die Einhaltung entsprechender Fristen wichtig werden.

Wann kann sich eine Steuererklärung lohnen?

Auch bei bereits einbehaltener Steuer kann eine Überprüfung sinnvoll sein, beispielsweise wenn:

  • dein Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig berücksichtigt wurde,
  • verrechenbare Verluste bei einem anderen Institut bestehen,
  • der Steuerabzug fehlerhaft war,
  • anrechenbare ausländische Steuern noch nicht berücksichtigt wurden,
  • eine Günstigerprüfung für dich infrage kommt.

Was ist die Günstigerprüfung?

Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung deiner Kapitalerträge mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif günstiger ist als der besondere Steuertarif.

Das kann insbesondere bei niedrigem Einkommen relevant sein. Die Entscheidung hängt von der gesamten steuerlichen Situation ab. Allein die Steuerklasse oder ein einzelner persönlicher Durchschnittswert reicht zur Beurteilung nicht aus.

Was gilt bei ausländischen Dividenden?

Bei ausländischen Aktien kann bereits im Herkunftsland Quellensteuer einbehalten werden. Diese wird nicht pauschal in jedem Fall zusätzlich zur vollen deutschen Steuer endgültig fällig.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Teil auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Höhe und Verfahren hängen unter anderem vom jeweiligen Staat und einem möglichen Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Ein darüber hinausgehender ausländischer Abzug muss gegebenenfalls im Quellenstaat zurückgefordert werden. Nicht jede ausländische Steuer lässt sich vollständig über die deutsche Steuererklärung erstatten.

Bei Fonds gelten zudem andere Zusammenhänge als beim direkten Besitz einer ausländischen Aktie.

Werden Aktiengewinne nach langer Haltedauer steuerfrei?

Für gewöhnliche, nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Aktien gibt es grundsätzlich keine allgemeine Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer.

Ein Verkauf mit Gewinn kann deshalb auch nach vielen Jahren steuerpflichtig sein. Für Altbestände und bestimmte Sonderfälle existieren abweichende Regeln.

Eine lange Haltedauer kann Teil deiner Anlagestrategie sein. Sie ersetzt aber keine Prüfung der steuerlichen Behandlung.

Fazit: Steuerpflichtige Erträge statt Depotwert betrachten

Die Abgeltungsteuer betrifft viele private Kapitalerträge und beträgt grundsätzlich 25 %. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen hinzu. Wie viel du tatsächlich zahlst, hängt aber auch von Pauschbeträgen, zulässiger Verlustverrechnung und weiteren Besonderheiten ab.

Prüfe deinen Freistellungsauftrag und die Steuerabrechnungen deines Anbieters. Bei Auslandsdepots oder komplexeren Fällen hilft eine individuelle steuerliche Prüfung. So kannst du besser nachvollziehen, welcher Teil deiner Erträge nach Steuern verbleibt.

Stand: 21. Oktober 2026

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, § 32d: Besonderer Steuertarif, Kirchensteuerberechnung, ausländische Steueranrechnung und Günstigerprüfung. Einzelnorm
  • Einkommensteuergesetz, § 20: Kapitalerträge, Gewinnermittlung, Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag. Einzelnorm
  • Einkommensteuergesetz, §§ 43 und 44a: Kapitalertragsteuerabzug und Freistellung vom Steuerabzug. Einzelnorm
  • Solidaritätszuschlaggesetz 1995: Bemessungsgrundlage und Zuschlagsatz. Solidaritätszuschlaggesetz 1995
  • Bundeszentralamt für Steuern: Automatisierter Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge. Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
  • Bundesministerium der Finanzen: Verwaltungsregelungen zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer. bundesfinanzministerium.de
Was ist die Abgeltungsteuer einfach erklärt?

Für viele private Kapitalerträge gilt in Deutschland ein besonderer Einkommensteuersatz von grundsätzlich 25 %. Bei einem ordnungsgemäßen Steuerabzug durch die Bank ist die Einkommensteuer auf diese Erträge im Regelfall abgegolten.

Besteuert werden die steuerpflichtigen Erträge, nicht dein gesamtes Depotvermögen. Freibeträge, Verluste und Sonderregeln können die tatsächliche Belastung verändern.

Wie unterscheiden sich Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?

Die Kapitalertragsteuer bezeichnet den unmittelbaren Steuerabzug von Kapitalerträgen, beispielsweise durch eine Bank. Abgeltungsteuer beschreibt die grundsätzlich abschließende Wirkung dieses Abzugs bei vielen privaten Kapitalerträgen.

Es sind keine zwei zusätzlich anfallenden Steuern. Auf deiner Abrechnung steht deshalb häufig „Kapitalertragsteuer“, obwohl der Abzug abgeltend wirkt.

Wie hoch ist die Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag?

Ohne Kirchensteuer beträgt die übliche Gesamtbelastung 26,375 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage. Sie setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diesen Steuerbetrag zusammen.

Bei 1.000 Euro vollständig steuerpflichtigen Erträgen ergeben sich 250 Euro Steuer plus 13,75 Euro Solidaritätszuschlag. Verfügbare Freibeträge oder andere steuerliche Besonderheiten sind dabei nicht berücksichtigt.

Kommt bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer hinzu?

Bei Kirchensteuerpflicht fällt grundsätzlich zusätzlich Kirchensteuer an. Der maßgebliche Satz beträgt üblicherweise 8 % oder 9 %. Durch eine gesetzliche Berechnungsanpassung vermindert sich dabei die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge.

Die Gesamtbelastung beträgt ohne ausländische Steueranrechnung rund 27,82 % beziehungsweise 28,00 %. Addiere deshalb nicht einfach den Kirchensteuersatz auf die Kapitalerträge.

Welche Kapitalerträge können steuerpflichtig sein?

Dazu gehören insbesondere Zinsen, Dividenden und realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Auch Fonds und ETFs können steuerpflichtige Investmenterträge erzeugen.

Bei einem Aktienverkauf ist grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn relevant, nicht der gesamte Verkaufserlös. Für Fonds gelten zusätzliche Regeln, die der Artikel zu ETF-Steuern erklärt.

Werden Aktiengewinne schon vor dem Verkauf besteuert?

Ein bloßer Kursanstieg einer gewöhnlichen Aktie löst grundsätzlich noch keine Besteuerung des Kursgewinns aus. Erst durch einen Verkauf wird der Gewinn normalerweise realisiert.

Dividenden können unabhängig davon steuerpflichtig sein. Bei Fonds und ETFs kann außerdem eine Vorabpauschale anfallen, auch wenn du keine Anteile verkauft hast.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Er beträgt jährlich 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Der Betrag gilt insgesamt über alle Banken und Depots hinweg. Mit einem Freistellungsauftrag kann die Bank ihn beim Steuerabzug berücksichtigen. Ohne Auftrag lässt sich ein nicht genutzter Pauschbetrag grundsätzlich über die Steuererklärung geltend machen.

Führt mein Broker die Steuer automatisch ab?

Bei einem Anbieter mit deutschem Kapitalertragsteuerabzug erfolgt die Abführung im Regelfall automatisch. Eine deutschsprachige App oder Website allein beweist jedoch nicht, dass der Anbieter diesen Service übernimmt.

Bei Auslandsbrokern ohne deutschen Steuerabzug musst du steuerpflichtige Erträge grundsätzlich selbst erklären. Prüfe deshalb die steuerliche Abwicklung deines konkreten Depotanbieters.

Kann ich Aktienverluste mit Dividenden verrechnen?

Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Tagesgeldzinsen ist damit grundsätzlich nicht möglich.

Ein bloßes Kursminus im Depot ist noch kein realisierter Verkaufsverlust. Bei mehreren Banken können für die zulässige Verrechnung zusätzliche Unterlagen und Fristen relevant sein.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung trotz automatischem Abzug?

Eine Erklärung kann sinnvoll sein, wenn dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde, verrechenbare Verluste bei einer anderen Bank bestehen oder der Steuerabzug überprüft werden soll.

Bei niedrigem Einkommen kann außerdem eine Günstigerprüfung helfen. Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif günstiger ausfällt.

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