Steuern: Was ist der Sparerpauschbetrag?

Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne können steuerpflichtig sein. Erfahre, wie der Sparerpauschbetrag deine steuerpflichtigen Kapitalerträge verringert, wie du ihn beim Steuerabzug berücksichtigen lässt und warum er über alle Banken und Depots hinweg gilt.

7

​Was ist der Sparerpauschbetrag? Kapitalerträge steuerlich einordnen

Zinsen auf dem Tagesgeldkonto, Dividenden im Depot und Gewinne aus Aktienverkäufen können steuerpflichtig sein. Trotzdem musst du nicht auf jeden Euro Kapitalertrag Steuern zahlen. Dafür gibt es in Deutschland den Sparerpauschbetrag.

Er beträgt aktuell 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es gemeinsam 2.000 Euro.

Wichtig ist dabei: Der Betrag gilt insgesamt für deine entsprechenden Kapitalerträge – über alle Banken, Konten und Depots hinweg. Hier erfährst du, wie du ihn berücksichtigen lässt und typische Fehler vermeidest.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein gesetzlicher Abzugsbetrag bei der Ermittlung deiner Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er verringert die Kapitalerträge, auf die anschließend Steuern berechnet werden.

Im Alltag wird häufig vom „Sparerfreibetrag“ gesprochen. Der gesetzliche Begriff lautet jedoch Sparer-Pauschbetrag.

Er betrifft die Erträge deiner Geldanlage. Die Höhe deines Depotvermögens oder deiner Einzahlungen ist dafür nicht entscheidend. Du kannst beispielsweise ein größeres Depot besitzen und trotzdem nur geringe steuerlich relevante Erträge erzielen.

Die folgenden Erklärungen beziehen sich auf private Kapitalanlagen bei Steuerpflicht in Deutschland. Für betriebliche Anlagen und andere Sonderfälle können abweichende Regeln gelten.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Steuerliche Situation Betrag pro Kalenderjahr
Einzelperson 1.000 Euro
Zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Gemeinsam 2.000 Euro

Der gemeinsame Betrag hängt an der Zusammenveranlagung. Allein das Zusammenleben oder ein gemeinsames Konto begründet keinen gemeinsamen Pauschbetrag.

Der Betrag wird nicht für jede Bank neu gewährt. Auch bei mehreren Depots bleibt deine persönliche Gesamtgrenze dieselbe.

Für welche Kapitalerträge gilt er?

Typische Erträge, bei denen der Sparerpauschbetrag relevant sein kann, sind:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld oder Sparguthaben.
  • Dividenden aus Aktien.
  • Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien.
  • Steuerlich relevante Erträge aus Fonds und ETFs.

Bei einem Aktienverkauf zählt grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn, nicht der gesamte Verkaufserlös. Ein bloßer Kursanstieg einer gewöhnlichen Aktie ohne Verkauf verbraucht dagegen grundsätzlich noch keinen Pauschbetrag.

Bei Fonds können zusätzlich Besonderheiten wie Teilfreistellungen und die Vorabpauschale eine Rolle spielen. Mehr dazu findest du im Ratgeber zu ETF-Steuern.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag: Was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe gehören zusammen, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge.

Begriff Bedeutung
Sparerpauschbetrag Der gesetzliche Abzugsbetrag für deine entsprechenden Kapitalerträge
Freistellungsauftrag Dein Auftrag an die Bank, diesen Betrag beim Steuerabzug zu berücksichtigen

Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, bis zu welcher Höhe sie entsprechende Erträge ohne Kapitalertragsteuerabzug auszahlen soll.

Dafür benötigst du grundsätzlich deine steuerliche Identifikationsnummer. Bei einem gemeinsamen Auftrag werden die entsprechenden Angaben beider Personen benötigt.

Dein Anspruch auf den Pauschbetrag entsteht nicht erst durch den Freistellungsauftrag. Der Auftrag ermöglicht lediglich die unmittelbare Berücksichtigung bei der Bank.

Wie teilst du den Betrag auf mehrere Banken auf?

Wenn du mehrere Institute nutzt, kannst du den verfügbaren Betrag entsprechend deiner erwarteten Erträge verteilen.

Eine mögliche Aufteilung für eine Einzelperson:

Institut Erwartete Erträge Freistellungsauftrag
Bank A Tagesgeldzinsen 250 Euro
Broker B Dividenden und Verkaufsgewinne 600 Euro
Bank C Weitere Zinsen 150 Euro
Gesamt   1.000 Euro

Die Aufteilung muss nicht dauerhaft unverändert bleiben. Wenn sich deine Erträge verschieben, kannst du die Aufträge grundsätzlich anpassen. Dabei musst du bereits genutzte Beträge und die Bearbeitungsvorgaben der Institute beachten.

Ein Auftrag gilt üblicherweise für die entsprechenden Konten und Depots bei dem jeweiligen Institut. Bei mehreren Marken solltest du deshalb prüfen, welches rechtliche Institut die Konten tatsächlich führt.

Warum eine ungünstige Aufteilung zum Steuerabzug führen kann

Angenommen, du hast deinen Pauschbetrag so verteilt:

  • Bank A: 800 Euro
  • Broker B: 200 Euro

Im Laufe des Jahres erhältst du bei Bank A nur 100 Euro Zinsen. Bei Broker B entstehen dagegen 700 Euro entsprechende Kapitalerträge.

Obwohl deine Gesamterträge mit 800 Euro unter dem persönlichen Pauschbetrag liegen, kann Broker B zunächst auf 500 Euro Steuern einbehalten. Dort sind nur 200 Euro freigestellt.

Der ungenutzte Betrag bei Bank A wandert nicht automatisch zu Broker B.

Du kannst prüfen, ob sich die Aufteilung noch im laufenden Jahr korrigieren lässt. Andernfalls kommt eine Erstattung über die Einkommensteuererklärung infrage.

Beispiel: Was passiert oberhalb des Pauschbetrags?

Du erzielst innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 1.400 Euro Zinsen und Dividenden. Dein vollständiger persönlicher Sparerpauschbetrag ist noch verfügbar.

Ohne weitere steuerliche Besonderheiten ergibt sich:

Berechnung Betrag
Kapitalerträge 1.400 Euro
Abzüglich Sparerpauschbetrag −1.000 Euro
Verbleibende Bemessungsgrundlage 400 Euro

Die Steuer wird grundsätzlich nur auf die verbleibenden 400 Euro berechnet. Es wird nicht rückwirkend der gesamte Ertrag steuerpflichtig, sobald du die Grenze überschreitest.

Wie der Steuersatz und mögliche Zuschläge zusammenwirken, erklärt der Artikel Was ist die Abgeltungsteuer?.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Ohne passenden Freistellungsauftrag kann die Bank Steuern einbehalten, obwohl dir insgesamt noch Pauschbetrag zur Verfügung steht.

Der Betrag geht dadurch nicht automatisch verloren. Über deine Einkommensteuererklärung kannst du eine Überprüfung des Steuerabzugs und gegebenenfalls eine Erstattung beantragen.

Bewahre dafür die Steuerbescheinigungen deiner Institute auf. Maßgeblich sind die gesamten relevanten Erträge und bereits berücksichtigten Beträge des betreffenden Jahres.

Eine Steuererklärung kann außerdem sinnvoll sein, wenn die Aufträge zwar eingerichtet, aber ungünstig verteilt waren.

Gilt der Pauschbetrag jedes Jahr erneut?

Ja. Der Sparerpauschbetrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr.

Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen oder in spätere Jahre übertragen. Wenn du in einem Jahr nur einen Teil nutzt, erhöht sich dadurch der Betrag des Folgejahres nicht.

Davon zu unterscheiden ist die Laufzeit des Freistellungsauftrags. Ein unbefristet erteilter Auftrag muss nicht jedes Jahr neu eingerichtet werden. Er gilt grundsätzlich weiter, bis du ihn änderst oder widerrufst.

Trotzdem lohnt sich eine regelmäßige Prüfung, besonders nach einem Depotwechsel oder einer Veränderung deiner Geldanlage.

Wie hängen Verluste und Sparerpauschbetrag zusammen?

Bei der Ermittlung der steuerlich relevanten Kapitalerträge werden zulässig verrechenbare Verluste grundsätzlich vor dem Sparerpauschbetrag berücksichtigt.

Dabei darfst du aber nicht sämtliche Erträge und Verluste beliebig miteinander verrechnen. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden.

Ein Aktienverkaufsverlust kann deshalb nicht einfach mit deinen Tagesgeldzinsen oder Dividenden verrechnet werden.

Außerdem erzeugt ein nicht ausgeschöpfter Pauschbetrag keinen vortragsfähigen Verlust. Pauschbetrag und steuerlicher Verlustvortrag sind unterschiedliche Regelungen.

Kannst du zusätzlich Depotgebühren absetzen?

Bei den üblichen privaten Kapitaleinkünften ersetzt der Sparerpauschbetrag grundsätzlich den Abzug tatsächlicher Werbungskosten. Laufende Depotgebühren oder Kosten für Finanzinformationen kannst du daher regelmäßig nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehen.

Davon zu unterscheiden sind unmittelbar zurechenbare Transaktionskosten beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie können bei der steuerlichen Ermittlung eines Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden.

Der Pauschbetrag ist deshalb weder ein separates Gebührenbudget noch eine Erstattung tatsächlich entstandener Kosten.

Was gilt bei einem ausländischen Broker?

Wenn dein Anbieter keinen deutschen Kapitalertragsteuerabzug vornimmt, wird ein deutscher Freistellungsauftrag dort regelmäßig nicht wie bei einer inländischen Bank umgesetzt.

Der Sparerpauschbetrag bleibt bei der deutschen Besteuerung grundsätzlich relevant. Die Berücksichtigung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Auch diese Erträge gehören zu deiner Gesamtbetrachtung. Ein Auslandsdepot verschafft dir keinen zusätzlichen Pauschbetrag.

So behältst du den Überblick

Eine einfache Übersicht hilft dir, Aufträge und tatsächliche Nutzung auseinanderzuhalten:

Was du festhältst Warum es hilft
Bank beziehungsweise rechtliches Institut Verhindert Verwechslungen zwischen Anbietern und Marken
Erteilter Freistellungsauftrag Zeigt die Verteilung deiner Gesamtgrenze
Bereits genutzter Betrag Macht den tatsächlich verbrauchten Anteil sichtbar
Erwartete weitere Erträge Hilft bei einer möglichen Anpassung
Befristung oder Widerruf Verhindert, dass alte Aufträge übersehen werden

Prüfe die Übersicht insbesondere dann, wenn du neue Konten eröffnest, Festgeld ausläuft oder größere Verkaufsgewinne realisierst. Ein steuerlicher Vorteil sollte dabei immer zusammen mit möglichen Handelskosten und deiner Anlagestrategie betrachtet werden.

Fazit: Ein Gesamtbetrag für deine Kapitalerträge

Der Sparerpauschbetrag verringert deine steuerpflichtigen Kapitalerträge. Er beträgt aktuell 1.000 Euro pro Person beziehungsweise gemeinsam 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung.

Mit passenden Freistellungsaufträgen kannst du ihn direkt beim Steuerabzug berücksichtigen lassen. Entscheidend ist, die Gesamtgrenze über alle Institute hinweg einzuhalten und die Verteilung an deine tatsächlichen Erträge anzupassen.

Wurde zu viel Steuer einbehalten, kann eine Überprüfung über die Steuererklärung helfen.

Stand: 22. Oktober 2026

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, § 20: Kapitalerträge, Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag. Einzelnorm
  • Einkommensteuergesetz, § 44a: Voraussetzungen für die Abstandnahme vom Steuerabzug. Einzelnorm
  • Einkommensteuergesetz, § 32d: Überprüfung des Steuerabzugs im Veranlagungsverfahren. Einzelnorm
  • Deutsche Finanzagentur: Freistellungsauftrag und Gesamtgrenze bei mehreren Instituten. deutsche-finanzagentur.de
  • Finanzverwaltung Baden-Württemberg: Laufzeit und jährliche Erneuerung von Freistellungsaufträgen. Finanzämter Baden-Württemberg
  • Bundesministerium der Finanzen: Verwaltungsregelungen zur Abgeltungsteuer und zu Freistellungsaufträgen. bundesfinanzministerium.de
Was ist der Sparerpauschbetrag einfach erklärt?

Der Sparerpauschbetrag ist ein gesetzlicher Abzugsbetrag bei privaten Einkünften aus Kapitalvermögen. Er verringert die Kapitalerträge, auf die anschließend Steuern berechnet werden.

Er betrifft deine Erträge, nicht dein gesamtes Vermögen. Die Höhe deiner Einzahlungen oder deines Depotwerts bestimmt deshalb nicht, wie viel Pauschbetrag du verbrauchst.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Er beträgt 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es gemeinsam 2.000 Euro.

Der Betrag gilt insgesamt über alle Banken und Depots hinweg. Ein gemeinsames Konto oder das bloße Zusammenleben begründet für sich allein keinen gemeinsamen Pauschbetrag.

Für welche Kapitalerträge kann ich ihn nutzen?

Typische Beispiele sind Tagesgeldzinsen, Dividenden und realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen. Auch steuerlich relevante Erträge aus Fonds und ETFs können darunterfallen.

Ein bloßer Kursanstieg einer gewöhnlichen Aktie verbraucht grundsätzlich noch keinen Pauschbetrag. Bei Fonds können zusätzliche Regeln gelten, die der Artikel zu ETF-Steuern erklärt.

Was unterscheidet Pauschbetrag und Freistellungsauftrag?

Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Abzugsbetrag. Mit dem Freistellungsauftrag beauftragst du deine Bank, ihn bis zur angegebenen Höhe unmittelbar beim Steuerabzug zu berücksichtigen.

Der Anspruch besteht auch ohne Freistellungsauftrag. Ohne passenden Auftrag kann die Bank zunächst Steuern einbehalten, die du gegebenenfalls über die Steuererklärung zurückfordern kannst.

Kann ich den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du kannst beispielsweise einen Teil für Tagesgeldzinsen und einen weiteren Teil für Dividenden oder Verkaufsgewinne bei einem Broker vorsehen.

Die Summe deiner Freistellungsaufträge darf die verfügbare Gesamtgrenze nicht überschreiten. Nicht genutzte Beträge werden zwischen verschiedenen Instituten nicht automatisch übertragen.

Was passiert, wenn meine Erträge den Pauschbetrag übersteigen?

Grundsätzlich wird nur der nach Berücksichtigung des verfügbaren Pauschbetrags verbleibende steuerpflichtige Betrag besteuert. Die Überschreitung macht nicht rückwirkend sämtliche Erträge steuerpflichtig.

Bei 1.400 Euro entsprechenden Erträgen und 1.000 Euro verfügbarem Pauschbetrag bleiben ohne weitere Besonderheiten 400 Euro als Bemessungsgrundlage. Mehr dazu: Was ist die Abgeltungsteuer?

Kann ich einen ungenutzten Betrag ins nächste Jahr übertragen?

Nein. Der Sparerpauschbetrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr. Ein nicht ausgeschöpfter Teil erhöht den Betrag des nächsten Jahres nicht.

Ein unbefristeter Freistellungsauftrag kann trotzdem weitergelten. Er muss grundsätzlich erst geändert oder widerrufen werden, wenn du eine andere Verteilung möchtest.

Was mache ich bei einer ungünstigen Aufteilung?

Prüfe, welcher Betrag bei den einzelnen Instituten bereits genutzt wurde und wo weitere Erträge zu erwarten sind. Eine Anpassung im laufenden Jahr kann helfen; bereits verbrauchte Beträge und Bearbeitungsvorgaben musst du beachten.

Wurde insgesamt zu viel Steuer einbehalten, kommt eine Erstattung über die Steuererklärung infrage. Bewahre dafür die Steuerbescheinigungen deiner Banken auf.

Wie wirken sich Verluste auf den Pauschbetrag aus?

Zulässig verrechenbare Verluste werden grundsätzlich vor dem Sparerpauschbetrag berücksichtigt. Dabei gelten unterschiedliche Verrechnungsregeln für verschiedene Kapitalerträge.

Aktienverkaufsverluste dürfen grundsätzlich nur Aktienverkaufsgewinne ausgleichen. Ein nicht genutzter Pauschbetrag erzeugt außerdem keinen Verlust, den du in spätere Jahre vortragen könntest.

Gilt der Sparerpauschbetrag auch bei einem Auslandsbroker?

Bei deutscher Steuerpflicht bleibt er grundsätzlich relevant. Führt der Broker keine deutsche Kapitalertragsteuer ab, erfolgt seine Berücksichtigung regelmäßig im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung.

Ein Auslandsdepot verschafft dir keinen zusätzlichen Pauschbetrag. Die dortigen relevanten Erträge gehören ebenfalls zur Gesamtbetrachtung deiner Kapitalanlagen.

7

Aktien-Wissen Schritt für Schritt erweitern

Du möchtest weitere Zusammenhänge verstehen? Im Aktien-Leitfaden findest du alle Themen im Überblick. Oder erfahre als Nächstes, wie ein Wertpapierdepot funktioniert und worauf du bei der Auswahl achten solltest.

Zurück zur Übersicht

Alle Aktien-Themen entdecken

Von den ersten Begriffen über Unternehmensbewertung und Dividenden bis zum Aktienkauf: Im Aktien-Leitfaden findest du alle Themen gebündelt. Wähle den Ratgeber, der zu deiner nächsten Frage passt.

Zum Aktien-Leitfaden
Passendes Thema vertiefen

Das Aktiendepot kennenlernen

Wo werden deine Aktien verwahrt und wie funktioniert das Verrechnungskonto? Erfahre, wofür du ein Depot benötigst und welche Kosten, Funktionen und Sicherheitsmerkmale bei der Anbieterwahl wichtig sind.

Weiter zum Aktiendepot