Steuern & Depot: Was ist ein Freistellungsauftrag?

Damit deine Bank den Sparerpauschbetrag direkt beim Steuerabzug berücksichtigt, kannst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Erfahre, wie du ihn einrichtest, sinnvoll auf mehrere Institute verteilst und bei Veränderungen anpasst.

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Was ist ein Freistellungsauftrag? Einrichten und richtig verteilen

Wenn deine Bank Zinsen oder Dividenden gutschreibt, kann sie darauf unmittelbar Steuern einbehalten. Mit einem Freistellungsauftrag kannst du dafür sorgen, dass sie deinen verfügbaren Sparerpauschbetrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigt.

Das ist besonders praktisch, wenn du Tagesgeld, Festgeld und ein Wertpapierdepot bei unterschiedlichen Anbietern nutzt. Entscheidend ist dann, die Aufträge sinnvoll zu verteilen und die gemeinsame Höchstgrenze einzuhalten.

Hier erfährst du, wie du einen Freistellungsauftrag einrichtest, anpasst und bei einem Depotwechsel den Überblick behältst.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist dein Auftrag an ein Institut, bestimmte Kapitalerträge bis zur angegebenen Höhe ohne deutschen Kapitalertragsteuerabzug zu berücksichtigen. Grundlage dafür ist dein Sparerpauschbetrag.

Dieser beträgt aktuell:

  • 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr
  • 2.000 Euro gemeinsam bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern

Ein Freistellungsauftrag schafft keinen zusätzlichen Freibetrag. Er legt fest, welcher Teil des insgesamt verfügbaren Betrags bei dem jeweiligen Institut berücksichtigt werden soll.

Die Summe deiner Aufträge darf deine verfügbare Gesamtgrenze nicht überschreiten.

Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag unterscheiden

Die Begriffe werden häufig verwechselt. Dabei erfüllen sie unterschiedliche Funktionen:

Begriff Bedeutung
Sparerpauschbetrag Gesetzlicher Abzugsbetrag bei privaten Einkünften aus Kapitalvermögen
Freistellungsauftrag Anweisung an die Bank, diesen Betrag unmittelbar beim Steuerabzug zu berücksichtigen

Dein Anspruch auf den Pauschbetrag besteht grundsätzlich auch ohne Freistellungsauftrag. Ohne passenden Auftrag kann die Bank allerdings zunächst Steuern einbehalten.

Die Grundlagen zum gesetzlichen Betrag findest du im Artikel Was ist der Sparerpauschbetrag?.

Welche Erträge kann die Bank freistellen?

Ein Freistellungsauftrag kann beispielsweise bei folgenden Erträgen relevant sein:

  • Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Sparguthaben.
  • Dividenden aus Aktien.
  • Steuerlich relevanten Gewinnen aus Wertpapierverkäufen.
  • Entsprechenden Investmenterträgen aus Fonds und ETFs.

Maßgeblich sind die steuerlich anzusetzenden Erträge. Bei einem Wertpapierverkauf ist deshalb nicht der gesamte Verkaufserlös automatisch ein Verbrauch des Freistellungsbetrags.

Auch steuerliche Verlustverrechnung und Besonderheiten der jeweiligen Anlage können beeinflussen, wie viel tatsächlich freigestellt wird.

So richtest du einen Freistellungsauftrag ein

1. Bestehende Aufträge prüfen

Bevor du einen neuen Auftrag erteilst, verschaffe dir einen Überblick über bereits eingerichtete Beträge. Berücksichtige auch ältere Konten, Sparverträge und Depots.

Ein neuer Anbieter weiß nicht automatisch, wie du deinen Betrag bei anderen Instituten verteilt hast.

2. Erwartete Kapitalerträge einschätzen

Überlege, wo im laufenden Jahr voraussichtlich Zinsen, Dividenden oder steuerlich relevante Verkaufsgewinne entstehen.

Für Festgeldzinsen kann der Auszahlungstermin wichtig sein. Bei einem Depot solltest du neben Ausschüttungen auch geplante Verkäufe berücksichtigen.

Du musst die Erträge nicht exakt vorhersagen. Eine nachvollziehbare Schätzung hilft aber, unnötigen Steuerabzug zu vermeiden.

3. Angaben bei der Bank hinterlegen

Viele Anbieter ermöglichen die Einrichtung im Onlinebanking oder in der App, häufig unter „Steuern“, „Freistellungsauftrag“ oder „Steuerdaten“.

Typischerweise benötigst du:

  • Deine persönlichen Angaben.
  • Deine steuerliche Identifikationsnummer.
  • Den gewünschten Freistellungsbetrag.
  • Das Jahr beziehungsweise den Beginn der Gültigkeit.
  • Eine Angabe zur Befristung.

Bei einem gemeinsamen Auftrag werden die entsprechenden Angaben beider Personen benötigt. Die konkrete Bestätigung erfolgt nach dem Verfahren deines Instituts.

4. Einrichtung kontrollieren

Prüfe anschließend, ob der Auftrag mit dem richtigen Betrag und Gültigkeitsbeginn hinterlegt wurde.

Eine gespeicherte Änderung und ihre steuerliche Verarbeitung müssen nicht gleichzeitig erfolgen. Beachte deshalb die Bearbeitungshinweise deines Anbieters.

Wie verteilst du den Auftrag auf mehrere Banken?

Du kannst den insgesamt verfügbaren Betrag nach deinen erwarteten Erträgen aufteilen.

Ein Beispiel für eine Einzelperson:

Anbieter Erwartete Erträge Freistellungsauftrag
Bank A Tagesgeldzinsen 300 Euro
Broker B Dividenden und Verkaufsgewinne 600 Euro
Bank C Sparzinsen 100 Euro
Gesamt   1.000 Euro

Du musst nicht jedem Anbieter denselben Betrag zuweisen. Sinnvoll ist eine Verteilung, die zu deinen Konten und Anlagen passt.

Ein Auftrag wird grundsätzlich institutseinheitlich für die entsprechenden Konten und Depots geführt. Bei unterschiedlichen Marken solltest du prüfen, welches rechtliche Institut dahintersteht und wie dessen Steuerverwaltung organisiert ist.

Beispiel: Warum die Aufteilung wichtig ist

Du hast zwei Freistellungsaufträge eingerichtet:

  • Bank A: 800 Euro
  • Broker B: 200 Euro

Im Laufe des Jahres erhältst du bei Bank A 100 Euro Zinsen und bei Broker B 700 Euro Dividenden.

Deine gesamten Erträge betragen 800 Euro. Trotzdem kann Broker B auf 500 Euro zunächst Steuern einbehalten, weil dort nur 200 Euro freigestellt sind.

Der freie Betrag bei Bank A wird nicht automatisch zu Broker B übertragen.

Eine Anpassung der Verteilung kann helfen. Wurde bereits Steuer einbehalten, prüfst du zusätzlich, ob eine Korrektur durch das Institut möglich ist oder eine Erstattung über die Steuererklärung erfolgen muss.

Kannst du einen Freistellungsauftrag ändern?

Grundsätzlich lassen sich Freistellungsaufträge anpassen. Dabei musst du zwischen dem erteilten Betrag und dem bereits ausgenutzten Betrag unterscheiden.

Angenommen, du hast bei einer Bank 600 Euro freigestellt und davon wurden bereits 350 Euro genutzt. Den Auftrag kannst du für das laufende Jahr grundsätzlich nicht einfach auf 100 Euro reduzieren. Der bereits beanspruchte Betrag ist bei einer Herabsetzung zu berücksichtigen.

Die noch nicht genutzten 250 Euro können dagegen für eine Neuverteilung infrage kommen.

Beachte bei Änderungen:

  • Bereits freigestellte Erträge.
  • Die Summe aller anderen Aufträge.
  • Das gewünschte Gültigkeitsjahr.
  • Die Bearbeitungsvorgaben des Instituts.

Gerade zum Jahresende solltest du Änderungen rechtzeitig anstoßen.

Muss der Auftrag jedes Jahr erneuert werden?

Ein unbefristeter Freistellungsauftrag gilt grundsätzlich weiter, bis er geändert oder widerrufen wird. Eine jährliche Neueinrichtung ist dann nicht erforderlich.

Ein befristeter Auftrag endet dagegen zum angegebenen Zeitpunkt.

Auch bei einem dauerhaft gültigen Auftrag lohnt sich eine regelmäßige Prüfung: Deine Zinsen, Ausschüttungen und Anbieter können sich verändern. Eine früher passende Verteilung muss deshalb nicht dauerhaft sinnvoll bleiben.

Nicht genutzter Sparerpauschbetrag lässt sich außerdem nicht in spätere Kalenderjahre übertragen.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Ohne Auftrag kann die Bank bei entsprechenden Erträgen Kapitalertragsteuer und Zuschläge einbehalten, obwohl dir insgesamt noch Pauschbetrag zur Verfügung steht.

Der Anspruch geht dadurch nicht automatisch verloren. Über die Einkommensteuererklärung kannst du den Steuerabzug überprüfen lassen und gegebenenfalls eine Erstattung erhalten.

Für diesen Abgleich sind die Steuerbescheinigungen deiner Institute wichtig. Dort kannst du unter anderem nachvollziehen, welche Kapitalerträge und Steuerabzüge gemeldet wurden.

Wie die Besteuerung grundsätzlich funktioniert, erklärt der Artikel Was ist die Abgeltungsteuer?.

Worauf solltest du beim Depotwechsel achten?

Bei einem Wechsel solltest du die steuerlichen Einstellungen ausdrücklich kontrollieren. Gehe nicht davon aus, dass der Freistellungsauftrag automatisch zum neuen Anbieter mitwandert.

Prüfe beim bisherigen Institut:

  • Welcher Betrag ist noch hinterlegt?
  • Wie viel wurde im laufenden Jahr bereits genutzt?
  • Soll der Auftrag reduziert, befristet oder für die Zukunft widerrufen werden?

Beim neuen Anbieter richtest du anschließend einen Auftrag ein, der zur verbleibenden Verteilung passt.

Bewahre die Unterlagen des bisherigen Instituts auf. Die bereits erfolgte Nutzung bleibt auch nach einem Wechsel für das betreffende Kalenderjahr relevant.

Was gilt für Ehegatten und Lebenspartner?

Für zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner steht ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro zur Verfügung.

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag kann unter den entsprechenden Voraussetzungen bei der Bank eingerichtet werden. Auch hier gilt die Gesamtgrenze über alle beteiligten Institute hinweg.

Wenn sich deine steuerliche Situation verändert, etwa durch Trennung oder einen Wechsel der Veranlagungsart, solltest du die hinterlegten Aufträge überprüfen. Eine automatische Anpassung aller Banken solltest du nicht voraussetzen.

Funktioniert der Auftrag auch bei einem Auslandsbroker?

Entscheidend ist, ob dein Anbieter einen deutschen Kapitalertragsteuerabzug vornimmt.

Bei einem ausländischen Broker ohne diese Abwicklung wird ein deutscher Freistellungsauftrag regelmäßig nicht wie bei einer inländischen Bank eingesetzt. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt dann grundsätzlich im Rahmen deiner deutschen Einkommensteuererklärung.

Eine deutschsprachige App oder eine deutsche Internetadresse sagt allein noch nichts über das Steuerverfahren aus.

Außerdem verhindert ein Freistellungsauftrag nicht automatisch den Abzug ausländischer Quellensteuer.

Typische Fehler vermeiden

Fehler Bessere Vorgehensweise
Bei jeder Bank den vollen Betrag eintragen Gesamtverteilung vor der Einrichtung prüfen
Alten Auftrag nach einem Wechsel vergessen Bisherige und neue Institute gemeinsam betrachten
Erteilten und verbrauchten Betrag verwechseln Beide Werte getrennt dokumentieren
Nicht genutzte Beträge als automatisch übertragbar ansehen Aufteilung selbst prüfen und gegebenenfalls ändern
Ohne Auftrag den Pauschbetrag für verloren halten Mögliche Korrektur oder Steuererstattung prüfen
Freistellungsauftrag mit vollständiger Steuerfreiheit verwechseln Anlageart, Quellensteuer und persönliche Besonderheiten beachten

Eine einfache Liste mit Anbieter, Auftragsbetrag, bisheriger Nutzung und Gültigkeit reicht oft aus, um den Überblick zu behalten.

Fazit: Einmal einrichten und regelmäßig überprüfen

Mit einem Freistellungsauftrag kann deine Bank den Sparerpauschbetrag direkt beim Steuerabzug berücksichtigen. Das erspart dir möglicherweise einen zunächst unnötigen Steuerabzug und die spätere Rückforderung.

Verteile die Aufträge passend zu deinen erwarteten Erträgen. Prüfe bei Änderungen, wie viel bereits genutzt wurde, und beziehe alle Institute in deine Übersicht ein.

Stand: 22. Oktober 2026

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, § 44a: Voraussetzungen für die Freistellung vom Steuerabzug. Einzelnorm
  • Einkommensteuergesetz, § 20: Sparer-Pauschbetrag und Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einzelnorm
  • Einkommensteuergesetz, § 32d: Überprüfung des Steuerabzugs im Rahmen der Veranlagung. Einzelnorm
  • Bundesministerium der Finanzen: Verwaltungsregelungen zur Einrichtung, Änderung und Herabsetzung von Freistellungsaufträgen. Anhang 19 II. – Kapitalvermögen…
  • Finanzämter Baden-Württemberg: Gültigkeit unbefristeter Freistellungsaufträge. Finanzämter Baden-Württemberg
Was ist ein Freistellungsauftrag einfach erklärt?

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragst du deine Bank, deinen verfügbaren Sparerpauschbetrag bis zur angegebenen Höhe direkt beim Steuerabzug zu berücksichtigen.

Er schafft keinen zusätzlichen Freibetrag. Er legt fest, welcher Teil des insgesamt verfügbaren Betrags bei diesem Institut genutzt werden soll.

Wie hoch darf mein Freistellungsauftrag sein?

Die Gesamtgrenze beträgt derzeit 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es gemeinsam 2.000 Euro.

Diese Grenze gilt über alle Institute hinweg. Den Hintergrund erklärt der Artikel Was ist der Sparerpauschbetrag?

Welche Angaben brauche ich zur Einrichtung?

Üblicherweise benötigst du deine persönlichen Angaben, deine steuerliche Identifikationsnummer, den gewünschten Betrag und den Gültigkeitsbeginn. Hinzu kommt die Entscheidung, ob der Auftrag befristet oder unbefristet gelten soll.

Bei einem gemeinsamen Auftrag werden die entsprechenden Angaben beider Personen benötigt. Die Einrichtung erfolgt nach dem Verfahren deiner Bank, häufig im Onlinebanking oder in der App.

Kann ich den Auftrag auf mehrere Banken verteilen?

Ja. Du kannst beispielsweise einen Teil für Tagesgeldzinsen und einen weiteren Teil für Dividenden oder steuerlich relevante Verkaufsgewinne bei einem Broker vorsehen.

Die Summe aller Aufträge darf deine verfügbare Gesamtgrenze nicht überschreiten. Ungenutzte Beträge werden zwischen verschiedenen Instituten nicht automatisch übertragen.

Kann ich einen bestehenden Freistellungsauftrag reduzieren?

Eine Herabsetzung ist grundsätzlich möglich. Dabei muss die Bank berücksichtigen, wie viel des Freistellungsvolumens im betreffenden Kalenderjahr bereits genutzt wurde.

Wurden beispielsweise bereits 350 Euro freigestellt, lässt sich der Auftrag für dieses Jahr grundsätzlich nicht einfach auf 100 Euro senken. Prüfe bereits genutzte Beträge und die Bearbeitungsvorgaben deiner Bank.

Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr erneuern?

Ein unbefristeter Auftrag gilt grundsätzlich weiter, bis du ihn änderst oder widerrufst. Ein befristeter Auftrag endet zum angegebenen Zeitpunkt.

Eine regelmäßige Prüfung bleibt sinnvoll. Nach einem Anbieterwechsel oder bei veränderten Erträgen kann eine andere Verteilung besser passen. Ungenutzter Pauschbetrag lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen.

Was passiert, wenn ich keinen Auftrag eingerichtet habe?

Die Bank kann bei entsprechenden Kapitalerträgen zunächst Steuern einbehalten, obwohl dir insgesamt noch Sparerpauschbetrag zur Verfügung steht.

Der Anspruch auf den Pauschbetrag geht dadurch nicht verloren. Prüfe eine mögliche Korrektur durch das Institut oder eine Erstattung über die Einkommensteuererklärung. Bewahre die Steuerbescheinigungen auf.

Wird mein Freistellungsauftrag beim Depotwechsel übertragen?

Gehe nicht davon aus, dass der Auftrag automatisch zum neuen Anbieter mitwandert. Prüfe beim bisherigen Institut den hinterlegten und den bereits genutzten Betrag.

Richte beim neuen Anbieter einen zur Gesamtverteilung passenden Auftrag ein. Bereits im laufenden Jahr freigestellte Erträge bleiben auch nach einem Wechsel relevant.

Gilt ein Auftrag für jedes Konto bei derselben Bank einzeln?

Ein Freistellungsauftrag wird grundsätzlich institutseinheitlich für die entsprechenden Konten und Depots geführt. Er bedeutet deshalb nicht automatisch einen gesonderten Betrag für jedes einzelne Konto.

Prüfe bei verschiedenen Marken das tatsächlich kontoführende Institut. Die konkrete Zuordnung und Verarbeitung solltest du anhand der Angaben deines Anbieters nachvollziehen.

Verhindert der Auftrag auch ausländische Quellensteuer?

Ein deutscher Freistellungsauftrag verhindert nicht automatisch, dass auf ausländische Erträge Quellensteuer einbehalten wird. Er betrifft die Berücksichtigung beim deutschen Kapitalertragsteuerabzug.

Bei Auslandsbrokern ohne deutschen Steuerabzug erfolgt die Berücksichtigung des Pauschbetrags regelmäßig über die deutsche Steuererklärung. Prüfe deshalb die steuerliche Abwicklung deines konkreten Anbieters.

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