GIROKONTO · EINLAGENSICHERUNG · BANKENSCHUTZ
Ist mein Geld auf dem Girokonto geschützt? So funktioniert die Einlagensicherung
Was passiert mit deinem Geld, wenn deine Bank insolvent wird? Erfahre, wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert, warum grundsätzlich 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt sind und wann höhere Sicherungsgrenzen gelten.
Einlagensicherung beim Girokonto – wie sicher ist dein Geld bei einer Bankenpleite?
Dein Girokonto ist der zentrale Ort für deine alltäglichen Finanzen. Hier gehen Gehalt oder Rente ein, werden Rechnungen bezahlt und regelmäßige Ausgaben abgebucht. Viele Menschen lassen außerdem einen Teil ihrer finanziellen Rücklagen auf dem Konto liegen. Doch was passiert eigentlich mit diesem Geld, wenn die Bank plötzlich in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar insolvent wird?
Für solche Situationen gibt es in Deutschland die gesetzliche Einlagensicherung. Sie soll verhindern, dass Bankkunden bei der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstituts ihre gesamten Ersparnisse verlieren. Grundsätzlich sind entschädigungsfähige Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich geschützt. Zu den geschützten Guthaben zählen insbesondere Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgelder und klassische Spareinlagen.
Wichtig ist dabei, dass die Sicherungsgrenze nicht für jedes einzelne Konto getrennt gilt. Wenn du beispielsweise bei derselben Bank ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto besitzt, werden die entsprechenden Guthaben für die Einlagensicherung grundsätzlich zusammengerechnet. Auch mehrere Konten bei derselben Bank erhöhen die persönliche Sicherungsgrenze deshalb normalerweise nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schutz jedoch zeitweise deutlich höher ausfallen. In Deutschland sind besonders schutzwürdige Guthaben im Zusammenhang mit bestimmten Lebensereignissen für einen begrenzten Zeitraum bis zu insgesamt 500.000 Euro abgesichert. Das kann beispielsweise bei Erlösen aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie relevant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kommt es tatsächlich zu einer Bankeninsolvenz und wird der Entschädigungsfall festgestellt, übernimmt das zuständige Einlagensicherungssystem die Abwicklung. Für reguläre gesetzliche Entschädigungsansprüche ist eine Auszahlung grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen vorgesehen. Besondere vorübergehend erhöhte Ansprüche erfordern dagegen zusätzliche Nachweise. <Cite refs={[„turn524554search0″,“turn524554search1“]}/>
Neben der gesetzlichen Sicherung existieren in Deutschland weitere Schutzsysteme. Dazu gehören die anerkannten Institutssicherungssysteme der Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken und zusätzliche freiwillige Einlagensicherungsfonds einzelner Bankengruppen. Wie diese Systeme funktionieren und welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von der jeweiligen Sicherungseinrichtung ab.
In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Einlagensicherung beim Girokonto funktioniert, welche Beträge geschützt sind und was im Fall einer Bankenpleite geschieht. Außerdem erfährst du, wie Gemeinschaftskonten behandelt werden, warum mehrere Konten bei derselben Bank nicht automatisch mehr Schutz bedeuten und worauf du bei deutschen und europäischen Banken achten solltest.
Einlagensicherung – vier wichtige Regeln auf einen Blick
Was passiert mit deinem Guthaben, wenn eine Bank insolvent wird? Die gesetzliche Einlagensicherung schützt entschädigungsfähige Einlagen bis zu bestimmten Grenzen. Diese vier Regeln solltest du kennen.
Geschütztes Guthaben
100.000 €Entschädigungsfähige Einlagen sind grundsätzlich bis 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Dazu zählen insbesondere Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und klassischen Sparkonten. Berücksichtigungsfähige Zinsen fallen ebenfalls unter diese Gesamtgrenze.
Alle Einlagen zählen
Pro BankDie Sicherungsgrenze gilt nicht für jedes Konto einzeln. Wenn du bei derselben Bank beispielsweise 30.000 Euro auf dem Girokonto und 80.000 Euro als Tagesgeld hältst, werden grundsätzlich 110.000 Euro zusammengerechnet. Davon fallen regulär 100.000 Euro unter die gesetzliche Sicherungsgrenze.
Erhöhter Schutz
500.000 €Für bestimmte vorübergehend hohe Guthaben kann bis zu insgesamt 500.000 Euro Schutz bestehen. Das betrifft beispielsweise Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie. Der erhöhte Schutz gilt unter gesetzlichen Voraussetzungen für sechs Monate ab Gutschrift. Der besondere Anspruch muss nachgewiesen werden.
Auszahlung im Entschädigungsfall
7 ArbeitstageStellt die zuständige Aufsicht den Entschädigungsfall fest, beginnt die Abwicklung durch das Einlagensicherungssystem. Reguläre gesetzliche Ansprüche werden grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen erfüllt. Für besondere erhöhte Guthaben gelten zusätzliche Nachweis- und Verfahrensregeln.
Wichtig: Mehrere Konten bedeuten nicht automatisch mehr Einlagenschutz
Entscheidend ist die rechtlich eigenständige Bank, nicht die Anzahl deiner Konten oder die verwendete Bankmarke. Führst du Girokonto und Tagesgeld bei derselben Bank, werden die entschädigungsfähigen Guthaben grundsätzlich zusammengerechnet. Bei unterschiedlichen rechtlich eigenständigen Banken gilt die reguläre Sicherungsgrenze dagegen jeweils separat.
Bei einem Gemeinschaftskonto besitzt grundsätzlich jeder Kontoinhaber einen eigenen gesetzlichen Sicherungsanspruch von bis zu 100.000 Euro pro Bank. Informiere dich außerdem darüber, welchem Einlagensicherungssystem dein Kreditinstitut angehört. Besonders bei ausländischen Banken kann das Sicherungssystem des Herkunftslandes zuständig sein.
Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Wenn du Geld auf einem Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto liegen hast, vertraust du darauf, dass deine Bank dir dieses Guthaben jederzeit beziehungsweise entsprechend den vereinbarten Bedingungen zurückzahlen kann. Doch auch Kreditinstitute können in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Im schlimmsten Fall sind sie nicht mehr in der Lage, die Einlagen ihrer Kunden zurückzuzahlen.
Für genau dieses Risiko gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Sie schützt entschädigungsfähige Bankguthaben bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze, wenn ein Kreditinstitut ausfällt und der zuständige Entschädigungsfall festgestellt wird.
In Deutschland beträgt die reguläre Sicherungsgrenze grundsätzlich 100.000 Euro pro Person und Bank. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dein Geld ausschließlich auf einem Girokonto aufbewahrst oder verschiedene Einlagenkonten bei demselben Institut unterhältst. Die entsprechenden Guthaben werden bei der Berechnung grundsätzlich zusammengerechnet.
Dieser Schutz ist gesetzlich geregelt und besteht nicht nur deshalb, weil eine Bank freiwillig eine entsprechende Zusage macht. Das ist ein wichtiger Unterschied zu zusätzlichen freiwilligen Sicherungsfonds, deren Leistungen anderen Bedingungen unterliegen können.
Die Einlagensicherung gehört zu den zentralen Schutzmechanismen des europäischen Bankensystems. Sie soll das Vertrauen in Bankeinlagen stärken und verhindern, dass eine einzelne Bankeninsolvenz unmittelbar zum vollständigen Verlust regulär geschützter Kundenguthaben führt.
Welche grundlegenden Aufgaben dein Girokonto erfüllt, erklären wir in unserem Ratgeber Was ist ein Girokonto?.
Was regelt das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)?
Die rechtliche Grundlage der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung bildet das Einlagensicherungsgesetz, kurz EinSiG. Es setzt wesentliche europäische Vorgaben zur Absicherung von Bankeinlagen in deutsches Recht um und regelt unter anderem die Sicherungspflicht der Kreditinstitute, den Umfang der geschützten Einlagen sowie das Entschädigungsverfahren.
Grundsätzlich müssen in Deutschland tätige Kreditinstitute, die erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betreiben und unter die entsprechenden deutschen Vorschriften fallen, einem anerkannten Einlagensicherungssystem angehören. Für bestimmte europäische Bankzweigstellen gelten hingegen die Sicherungsvorschriften des jeweiligen Herkunftslandes.
Das EinSiG bestimmt außerdem, welche Ansprüche im Entschädigungsfall bestehen und welche Informationen Banken ihren Kunden über die zuständige Sicherungseinrichtung zur Verfügung stellen müssen.
Was bedeutet § 8 EinSiG?
§ 8 EinSiG legt die gesetzliche Deckungssumme fest. Für reguläre entschädigungsfähige Bankeinlagen beträgt sie den Gegenwert von 100.000 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Deckungssumme für vorübergehend hohe Guthaben auf bis zu insgesamt 500.000 Euro erhöhen.
Wichtig ist, dass es sich bei den 500.000 Euro nicht um eine generelle Sicherungsgrenze handelt. Dieser besondere Schutz setzt gesetzlich bestimmte Gründe, zeitliche Voraussetzungen und gegebenenfalls zusätzliche Nachweise voraus.
Welche Rolle spielt § 7 EinSiG?
§ 7 EinSiG regelt unter anderem die Berechnung des Entschädigungsanspruchs. Besonders wichtig ist dabei die Zusammenrechnung der entschädigungsfähigen Einlagen einer Person bei derselben Bank.
Auch die Behandlung von Gemeinschaftskonten und die Berücksichtigung von Zinsansprüchen sind hier relevant. Bei der Berechnung des Entschädigungsanspruchs werden grundsätzlich die maßgeblichen Einlagen einschließlich der bis zur Feststellung des Entschädigungsfalls berücksichtigungsfähigen Zinsen betrachtet.
Welche Konten und Guthaben sind durch die Einlagensicherung geschützt?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt grundsätzlich typische Bankeinlagen. Dazu gehören insbesondere Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und klassischen Sparkonten.
Entscheidend ist nicht allein der Name des Produkts, sondern ob es sich rechtlich um eine entschädigungsfähige Einlage bei einem entsprechend abgesicherten Kreditinstitut handelt.
Girokonto
Dein Guthaben auf einem gewöhnlichen Girokonto zählt grundsätzlich zu den geschützten Einlagen. Wenn die Bank zahlungsunfähig wird und der Entschädigungsfall festgestellt wird, besteht für entschädigungsfähige Guthaben innerhalb der gesetzlichen Grenze ein Erstattungsanspruch.
Dabei ist unerheblich, ob du das Girokonto regelmäßig für Gehaltseingänge und Rechnungszahlungen verwendest oder dort vorübergehend größere Beträge aufbewahrst.
Tagesgeldkonto
Auch Tagesgeld zählt grundsätzlich zu den geschützten Einlagen. Gerade weil Tagesgeld häufig für den Notgroschen oder andere kurzfristige Rücklagen verwendet wird, ist die Einlagensicherung bei der Auswahl eines Anbieters besonders wichtig.
Wenn dein Tagesgeldkonto und dein Girokonto bei derselben rechtlich eigenständigen Bank geführt werden, werden die entsprechenden Guthaben bei der Berechnung der regulären Sicherungsgrenze grundsätzlich zusammengerechnet.
Festgeldkonto
Beim Festgeld vereinbarst du normalerweise eine bestimmte Laufzeit und einen festgelegten Zinssatz. Trotz dieser Unterschiede zum Girokonto handelt es sich grundsätzlich ebenfalls um eine Bankeinlage, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geschützt ist.
Die Einlagensicherung ändert allerdings nichts an den normalen vertraglichen Bedingungen für eine vorzeitige Verfügung über das Geld. Sie wird erst im gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsfall relevant.
Sparbuch und klassische Spareinlagen
Auch klassische Sparguthaben und bestimmte auf den Namen des Sparers ausgestellte Sparbriefe können unter den gesetzlichen Einlagenschutz fallen. Bei anderen Finanzprodukten mit ähnlich klingender Bezeichnung solltest du dagegen genauer prüfen, ob tatsächlich eine geschützte Bankeinlage vorliegt.
Wichtig: Nicht jedes Finanzprodukt, das von einer Bank verkauft wird, ist automatisch durch die Einlagensicherung geschützt. Insbesondere Aktien, ETFs, Zertifikate und bestimmte Schuldverschreibungen sind rechtlich anders einzuordnen als gewöhnliches Bankguthaben.
Warum gilt die Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Bank und nicht pro Konto?
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass jedes Girokonto oder Tagesgeldkonto einen eigenen Sicherungsbetrag von 100.000 Euro besitzt. Tatsächlich gilt die gesetzliche Grenze grundsätzlich für die gesamte entschädigungsfähige Forderung einer Person gegen dasselbe Kreditinstitut.
Wenn du bei einer Bank ein Girokonto mit 25.000 Euro und ein Tagesgeldkonto mit 60.000 Euro besitzt, beträgt dein gesamtes relevantes Guthaben 85.000 Euro. Dieser Betrag liegt innerhalb der regulären Sicherungsgrenze.
Besitzt du dagegen 40.000 Euro auf dem Girokonto und weitere 90.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto derselben Bank, ergeben sich insgesamt 130.000 Euro. Davon sind regulär 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt. Die darüber hinausgehenden 30.000 Euro sind nicht allein durch die reguläre gesetzliche Sicherungsgrenze geschützt.
Ein zusätzlicher freiwilliger Einlagensicherungsfonds könnte je nach Bank und Mitgliedschaft weiteren Schutz bieten. Darauf solltest du dich allerdings nicht ungeprüft verlassen.
Was ist bei verschiedenen Bankmarken zu beachten?
Manche Banken treten mit mehreren Marken oder Produktbezeichnungen am Markt auf. Zwei unterschiedlich benannte Konten können deshalb tatsächlich bei demselben rechtlich eigenständigen Kreditinstitut geführt werden.
Für die gesetzliche Sicherungsgrenze ist in einem solchen Fall grundsätzlich die zugrunde liegende Bank entscheidend. Eine zweite Marke bedeutet nicht automatisch eine zusätzliche Sicherungsgrenze von 100.000 Euro.
Prüfe deshalb den vollständigen rechtlichen Namen der kontoführenden Bank und den zugehörigen Informationsbogen zur Einlagensicherung.
Beispiel: So werden Girokonto und Tagesgeld zusammengerechnet
130.000 Euro bei derselben Bank
Angenommen, du besitzt ein Girokonto mit 30.000 Euro und ein Tagesgeldkonto mit 100.000 Euro. Beide Konten werden bei derselben rechtlich eigenständigen Bank geführt.
Dein gesamtes entschädigungsfähiges Guthaben beträgt damit 130.000 Euro.
Im regulären gesetzlichen Entschädigungsfall sind davon grundsätzlich 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
Die darüber hinausgehenden 30.000 Euro liegen außerhalb der allgemeinen gesetzlichen Sicherungsgrenze. Sie könnten unter Umständen durch ein zusätzliches Sicherungssystem oder über das Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Eine vollständige Auszahlung ist insoweit jedoch nicht durch die reguläre gesetzliche Einlagensicherung garantiert.
Würdest du stattdessen 65.000 Euro bei Bank A und 65.000 Euro bei einer rechtlich eigenständigen Bank B halten, lägen beide Guthaben grundsätzlich jeweils innerhalb der regulären Sicherungsgrenze.
Wie funktioniert die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto?
Gemeinschaftskonten werden häufig von Ehepaaren oder Lebenspartnern verwendet, um gemeinsame Ausgaben zu organisieren. Für die gesetzliche Einlagensicherung ist wichtig, dass grundsätzlich jeder Kontoinhaber einen eigenen Entschädigungsanspruch besitzt.
Wenn zwei Personen ein Gemeinschaftskonto mit insgesamt 160.000 Euro führen und beiden jeweils die Hälfte des Guthabens zugerechnet wird, entfallen 80.000 Euro auf jede Person. Diese Beträge liegen jeweils innerhalb der regulären Sicherungsgrenze von 100.000 Euro.
Ein Gemeinschaftskonto mit zwei entsprechend berechtigten Personen kann daher grundsätzlich bis zu 200.000 Euro innerhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenzen abdecken. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen individuellen Guthabenansprüche berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn du zusätzlich ein eigenes Girokonto besitzt?
Wenn du neben dem Gemeinschaftskonto noch ein Einzelkonto bei derselben Bank besitzt, müssen deine persönlichen Anteile bei der Bank grundsätzlich zusammen betrachtet werden.
Angenommen, dir werden 90.000 Euro aus einem Gemeinschaftskonto zugerechnet und du besitzt zusätzlich 30.000 Euro auf einem eigenen Girokonto bei derselben Bank. Deine gesamten relevanten Einlagen betragen damit 120.000 Euro.
In diesem Beispiel liegen 20.000 Euro über deiner persönlichen regulären Sicherungsgrenze. Es reicht daher nicht aus, allein den Kontostand des Gemeinschaftskontos zu betrachten.
Bei mehreren Kontoinhabern und abweichenden Beteiligungsverhältnissen kann die rechtliche Zuordnung komplexer sein. Entscheidend sind die maßgeblichen Ansprüche der einzelnen Kontoinhaber.
Wann sind bis zu 500.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt?
In bestimmten Lebenssituationen können ungewöhnlich hohe Geldbeträge vorübergehend auf einem Girokonto eingehen. Das kann beispielsweise nach dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie oder nach einer größeren gesetzlich erfassten Entschädigungszahlung passieren.
Damit solche Beträge nicht unmittelbar ungeschützt sind, sieht § 8 EinSiG unter bestimmten Voraussetzungen einen vorübergehend erhöhten Entschädigungsanspruch von bis zu insgesamt 500.000 Euro pro Person und Bank vor.
Der besondere Schutz ist auf gesetzlich bestimmte Einlagen und Zeiträume begrenzt. Er gilt nicht für beliebige hohe Guthaben oder sämtliche größeren Zahlungseingänge.
Welche Lebensereignisse können darunterfallen?
Zu den gesetzlich erfassten Fällen gehören beispielsweise bestimmte Beträge aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien, bestimmte Zahlungen bei Heirat, Scheidung, Renteneintritt oder Entlassung sowie bestimmte Versicherungs- und Entschädigungsleistungen.
Die genaue Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem EinSiG. Beispielsweise fällt nicht jeder Immobilienverkauf darunter. Bei einer als Kapitalanlage gehaltenen Immobilie kann die rechtliche Situation anders aussehen als beim Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie.
Wie lange gilt der erhöhte Schutz?
Grundsätzlich ist der erhöhte Schutz auf einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Gutschrift des betreffenden Geldes begrenzt. Das Gesetz berücksichtigt außerdem besondere Fälle, in denen die Beträge erst später rechtlich verfügbar werden.
Für eine Entschädigung über die normale Grenze hinaus musst du die anspruchsbegründenden Tatsachen gesondert schriftlich und mit geeigneten Belegen glaubhaft machen. Dazu können beispielsweise Verträge oder Bescheinigungen über die Herkunft der Zahlung gehören.
Wichtig: Die erhöhte Sicherungsgrenze von bis zu 500.000 Euro ersetzt nicht die allgemeine Regel für dauerhaft hohe Guthaben. Wenn du größere Geldbeträge langfristig aufbewahren möchtest, solltest du ihre Verteilung auf rechtlich eigenständige Banken und die jeweiligen Sicherungssysteme prüfen.
Welche Aufgaben übernimmt die BaFin bei der Einlagensicherung?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ist eine zentrale Aufsichtsbehörde für den deutschen Finanzmarkt. Im Zusammenhang mit der Einlagensicherung spielt sie insbesondere bei der Feststellung des Entschädigungsfalls eine wichtige Rolle.
Wenn eine Bank ihre Einlagen nicht mehr ordnungsgemäß zurückzahlen kann, prüft die zuständige Aufsicht die gesetzlichen Voraussetzungen. Wird der Entschädigungsfall festgestellt, kann das zuständige Einlagensicherungssystem das gesetzliche Entschädigungsverfahren durchführen.
Die BaFin ist damit nicht mit der Stelle gleichzusetzen, die jedem betroffenen Kunden sein Geld unmittelbar überweist. Diese Aufgabe übernehmen die jeweils zuständigen Einlagensicherungssysteme.
Was ist ein Moratorium?
Gerät eine Bank in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann die BaFin unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestimmte Maßnahmen anordnen. Dazu kann ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gehören, das häufig als Moratorium bezeichnet wird.
Ein solches Moratorium soll verhindern, dass sich die wirtschaftliche Situation einer Bank weiter verschlechtert, während die Behörden notwendige Maßnahmen prüfen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass bestimmte Verfügungen über das Konto vorübergehend nicht mehr möglich sind.
Ein Moratorium ist jedoch nicht automatisch mit der Feststellung eines Entschädigungsfalls gleichzusetzen. Erst die entsprechende gesetzliche Feststellung löst den eigentlichen Entschädigungsmechanismus aus.
Welche Einlagensicherungssysteme gibt es in Deutschland?
Die deutsche Bankenlandschaft besteht aus unterschiedlichen Institutsgruppen. Entsprechend gibt es auch verschiedene Sicherungseinrichtungen. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, die gesetzlich vorgesehenen Einlegeransprüche abzusichern, unterscheiden sich aber in ihrer Organisation und teilweise in ihren zusätzlichen Schutzmechanismen.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, kurz EdB, ist eine gesetzliche Sicherungseinrichtung. Sie ist für die ihr zugeordneten Kreditinstitute zuständig und führt im entsprechenden Entschädigungsfall die gesetzliche Einlegerentschädigung durch.
Zu ihrem Aufgabenbereich gehören unter anderem die Ermittlung der anspruchsberechtigten Einleger, die Prüfung der gesetzlichen Entschädigungsbeträge und die Organisation der Auszahlung.
Die EdB bietet auf ihrer Website Informationen zur Mitgliedschaft einzelner Banken an. Dort kannst du prüfen, ob dein Kreditinstitut dieser Sicherungseinrichtung zugeordnet ist.
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt über ein eigenes institutsbezogenes Sicherungssystem, das als Einlagensicherungssystem anerkannt ist.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die sogenannte Institutssicherung. Dabei soll die wirtschaftliche Stabilität der angeschlossenen Institute unterstützt werden, damit Schwierigkeiten möglichst frühzeitig abgefangen werden und es gar nicht erst zu einem Entschädigungsfall kommt.
Das Sicherungssystem erfüllt zugleich die gesetzlichen Anforderungen an den Einlegerschutz. Die Unterstützung einzelner Institute und ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch sind dabei rechtlich unterschiedliche Mechanismen.
Sicherungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken
Auch der genossenschaftliche Bankensektor verfügt über ein eigenes Sicherungssystem. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken organisiert eine institutsbezogene Sicherung, die ebenfalls gesetzlich anerkannt ist.
Ähnlich wie bei den Sparkassen liegt ein Schwerpunkt darauf, angeschlossene Institute durch gegenseitige Unterstützung möglichst vor einer wirtschaftlichen Schieflage zu bewahren.
Daneben besteht der gesetzlich anerkannte Schutz entschädigungsfähiger Einlagen. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede beliebige Geldanlage bei einer Genossenschaftsbank automatisch den gleichen Schutz genießt.
Wie werden die Sicherungseinrichtungen finanziert?
Die gesetzlichen Sicherungssysteme werden insbesondere durch Beiträge der angeschlossenen Banken finanziert. Die Beiträge orientieren sich an gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigen unter anderem institutsspezifische Risiken.
Bei der Finanzierung geht es darum, Mittel für mögliche Entschädigungsfälle bereitzuhalten. Abhängig von der konkreten Situation und den gesetzlichen Regeln können weitere Finanzierungsmechanismen relevant werden.
Was ist die freiwillige Einlagensicherung?
Neben den gesetzlich anerkannten Sicherungssystemen gibt es in Deutschland zusätzliche freiwillige Einlagensicherungsfonds. Sie werden von bestimmten Bankenverbänden beziehungsweise den teilnehmenden Instituten organisiert.
Ein bekannter Anbieter ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Für teilnehmende Institute kann er unter seinen jeweils geltenden Regeln Einlagen über die gesetzliche Sicherungsgrenze hinaus schützen.
Allerdings ist die Mitgliedschaft in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds nicht bei jeder Bank gegeben. Ebenso unterscheiden sich die möglichen Sicherungsbeträge, die geschützten Einlegergruppen und die vertraglichen Bedingungen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf freiwillige Entschädigung?
Der zusätzliche freiwillige Einlagenschutz ist nicht mit dem gesetzlichen Entschädigungsanspruch gleichzusetzen. Nach den Informationen der BaFin besteht auf Leistungen aus privatrechtlich organisierten freiwilligen Einlagensicherungsfonds grundsätzlich kein einklagbarer Rechtsanspruch wie bei der gesetzlichen Einlagensicherung.
Deshalb solltest du einen möglichen zusätzlichen Schutz nicht ohne Prüfung mit einer staatlich garantierten Absicherung verwechseln. Informiere dich direkt beim zuständigen Fonds über seine Bedingungen, die aktuelle Sicherungsgrenze und die Mitgliedschaft deiner Bank.
Warum sind freiwillige Sicherungsgrenzen nicht dauerhaft unverändert?
Die Bedingungen freiwilliger Sicherungssysteme können angepasst werden. Beispielsweise wurden beziehungsweise werden die Schutzgrenzen einzelner Fonds in mehreren Stufen verändert.
Eine früher veröffentlichte sehr hohe Sicherungsgrenze muss deshalb nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Verlasse dich bei größeren Guthaben auf die aktuellen Informationen des Fonds und der kontoführenden Bank.
Was passiert bei einer Bankeninsolvenz mit deinem Girokonto?
Wenn eine Bank insolvent wird oder zahlungsunfähig ist, können sich zunächst erhebliche praktische Einschränkungen ergeben. Es ist beispielsweise möglich, dass Überweisungen oder Abhebungen vorübergehend nicht ausgeführt werden können.
Die Einlagensicherung soll in einem solchen Fall sicherstellen, dass entschädigungsfähige Einleger ihre gesetzlich geschützten Guthaben zurückerhalten.
Voraussetzung für die gesetzliche Entschädigung ist die Feststellung des Entschädigungsfalls durch die dafür zuständige Aufsicht. Erst danach beginnt das entsprechende Entschädigungsverfahren.
Schritt für Schritt: So läuft eine Einlegerentschädigung ab
Im Entschädigungsfall werden normalerweise verschiedene Prüf- und Abwicklungsschritte durchgeführt. Der konkrete Ablauf richtet sich nach der zuständigen Sicherungseinrichtung.
Bank gerät in Schwierigkeiten
Ein Kreditinstitut kann seine Verpflichtungen möglicherweise nicht mehr erfüllen. Die zuständige Aufsicht prüft die wirtschaftliche und rechtliche Situation.
Entschädigungsfall wird festgestellt
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, stellt die zuständige Aufsicht den Entschädigungsfall fest.
Sicherungseinrichtung ermittelt Ansprüche
Das zuständige System erhält die erforderlichen Daten und ermittelt die entschädigungsfähigen Einlagen der betroffenen Kunden.
Kunden werden informiert
Betroffene Einleger erhalten Informationen zum weiteren Verfahren und gegebenenfalls zu notwendigen Angaben für die Auszahlung.
Gesetzliche Ansprüche werden erfüllt
Reguläre Entschädigungsansprüche sind grundsätzlich spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls zu erfüllen.
Sonderansprüche werden geprüft
Vorübergehend erhöhte Guthaben oder andere besondere Sachverhalte können zusätzliche Nachweise und eine gesonderte Bearbeitung erfordern.
Wie schnell bekommst du dein Geld bei einer Bankenpleite zurück?
Für reguläre gesetzliche Entschädigungsansprüche gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls.
Die Frist beginnt also nicht automatisch an dem Tag, an dem erste Medienberichte über wirtschaftliche Probleme einer Bank erscheinen. Auch die Anordnung eines Moratoriums ist nicht zwangsläufig der maßgebliche Startpunkt.
Bei besonderen Sachverhalten kann die Erfüllung des Entschädigungsanspruchs nach den gesetzlichen Voraussetzungen aufgeschoben werden. Das betrifft beispielsweise bestimmte vorübergehend erhöhte Guthaben, streitige Ansprüche oder Fälle, in denen zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
Musst du die Entschädigung beantragen?
Für reguläre Entschädigungsansprüche bis zur gesetzlichen Standardgrenze musst du bei der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung grundsätzlich keinen gesonderten Antrag stellen. Die Sicherungseinrichtung ermittelt die Ansprüche anhand der verfügbaren Bankdaten und informiert die betroffenen Kunden über den Ablauf.
Je nach Sicherungseinrichtung können allerdings Angaben für die tatsächliche Auszahlung erforderlich sein, beispielsweise eine neue Bankverbindung.
Wenn du dagegen einen Anspruch auf die vorübergehend erhöhte Sicherungsgrenze geltend machen möchtest, musst du die besonderen Voraussetzungen schriftlich und mit Belegen nachweisen.
Wie sicher ist dein Geld bei einer ausländischen Bank?
Viele Banken bieten ihre Giro- oder Tagesgeldprodukte grenzüberschreitend an. Deshalb ist es möglich, dass du ein Konto in Deutschland nutzt, die dahinterstehende Bank aber ihren rechtlichen Sitz in einem anderen europäischen Land hat.
Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Guthaben ungeschützt ist. Im Europäischen Wirtschaftsraum gelten harmonisierte Mindestanforderungen an die Einlagensicherung. Grundsätzlich müssen entsprechende Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank abgesichert sein.
Wichtig ist jedoch, welches nationale Sicherungssystem für dein Konto zuständig ist. Das hängt insbesondere davon ab, bei welchem rechtlichen Kreditinstitut du die Einlage hältst und ob die Tätigkeit über eine eigenständige Bank oder eine unselbstständige Zweigstelle erfolgt.
Was gilt bei einer EU-Bank mit Zweigstelle in Deutschland?
Betreibt eine Bank aus einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Staat eine unselbstständige Zweigstelle in Deutschland, fällt die Einlagensicherung grundsätzlich in die Zuständigkeit des Herkunftslandes.
Im Entschädigungsfall kann die Auszahlung an deutsche Kunden über eine deutsche Sicherungseinrichtung abgewickelt werden, die dabei im Auftrag und mit Mitteln des ausländischen Systems handelt.
Für dich ist deshalb besonders wichtig, den tatsächlichen Sitz der Bank und das zuständige Einlagensicherungssystem zu kennen.
Was gilt für eine eigenständige deutsche Tochterbank?
Eine rechtlich selbstständige deutsche Bank, die zu einem ausländischen Konzern gehört, kann dagegen einem deutschen Sicherungssystem angehören. Entscheidend ist ihre eigene rechtliche Stellung und Zulassung.
Der internationale Markenname einer Bank sagt für sich genommen noch nicht aus, welches Einlagensicherungssystem zuständig ist.
Was gilt bei Banken außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums?
Bei Banken außerhalb des EWR können sich die Einlagensicherungsregeln erheblich unterscheiden. Sowohl die geschützten Beträge als auch die anspruchsberechtigten Personen und der Ablauf eines Entschädigungsverfahrens können anderen Vorschriften unterliegen.
Wenn du dort Geld anlegen möchtest, solltest du besonders sorgfältig prüfen, welche Schutzregelungen bestehen und wie ein möglicher Entschädigungsanspruch durchgesetzt werden kann.
Sind Guthaben in US-Dollar oder anderen Währungen geschützt?
Die gesetzliche deutsche Einlagensicherung beschränkt sich nicht grundsätzlich auf Euroguthaben. Auch entschädigungsfähige Einlagen in anderen Währungen können geschützt sein.
Im deutschen gesetzlichen Entschädigungsverfahren erfolgt die Entschädigung grundsätzlich in Euro. Für die Umrechnung eines Fremdwährungsguthabens ist der nach den gesetzlichen Regeln maßgebliche Wechselkurs zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls relevant.
Wichtig ist außerdem, dass Einlagen in unterschiedlichen Währungen bei derselben Bank für dieselbe Person grundsätzlich zusammen betrachtet werden. Ein zusätzliches US-Dollar-Konto schafft somit keine separate reguläre Sicherungsgrenze.
Sind Aktien und ETFs ebenfalls durch die Einlagensicherung geschützt?
Hier besteht ein wichtiger Unterschied zwischen Bankguthaben und Wertpapieren. Aktien, ETFs und andere Wertpapiere, die du in deinem Depot verwahrst, fallen grundsätzlich nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung für Bankeinlagen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass deine Wertpapiere bei einer Insolvenz der Depotbank automatisch verloren gehen. Wertpapiere, die im Depot lediglich für dich verwahrt werden und nicht zum Eigentum der Bank gehören, sind grundsätzlich anders geschützt als Einlagen.
Je nach Verwahrstruktur und rechtlicher Situation besteht normalerweise ein Anspruch auf Herausgabe beziehungsweise Übertragung der Wertpapiere. Sie gehören grundsätzlich nicht zur frei verwertbaren Insolvenzmasse der Depotbank.
Was ist der Unterschied zwischen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung?
Die gesetzliche Anlegerentschädigung betrifft bestimmte Ansprüche aus Wertpapiergeschäften, wenn ein Institut seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Sie ist von der Einlagensicherung zu unterscheiden und unterliegt eigenen Voraussetzungen sowie Sicherungsgrenzen.
Im allgemeinen deutschen Anlegerentschädigungssystem sind bestimmte Ansprüche grundsätzlich bis zu 90 Prozent, höchstens jedoch 20.000 Euro, abgesichert. Für bestimmte bei Banken bestehende Geldforderungen aus Wertpapiergeschäften können andere Zuordnungen zur Einlagensicherung gelten.
Ein Kursverlust deiner Aktien oder ETFs wird durch keine dieser Sicherungen ausgeglichen. Das allgemeine Marktrisiko deiner Geldanlage trägst du weiterhin selbst.
Wie ist das Verrechnungskonto eines Wertpapierdepots geschützt?
Ein Guthaben auf einem Verrechnungskonto kann eine gewöhnliche entschädigungsfähige Bankeinlage sein, sofern das Konto entsprechend geführt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Wenn dein Verrechnungskonto bei derselben Bank wie dein Girokonto geführt wird, können die Guthaben deshalb für die Sicherungsgrenze zusammenzurechnen sein.
Bei Treuhandkonten, Sammelkonten und besonderen Anlagemodellen ist die rechtliche Einordnung komplexer. Hier solltest du die Informationen zum tatsächlichen Kontoführer und zum Sicherungssystem besonders sorgfältig prüfen.
Worauf solltest du bei der Auswahl einer Bank achten?
Wenn du ein neues Girokonto eröffnen oder größere Rücklagen auf einem Tagesgeldkonto halten möchtest, solltest du nicht ausschließlich auf Kontoführungsgebühren, Zinssätze oder die Bedienbarkeit der Banking-App achten.
Ein wichtiger Bestandteil der Auswahl ist die Frage, welchem Einlagensicherungssystem die Bank angehört. Seriöse Kreditinstitute stellen dazu einen standardisierten Informationsbogen für Einleger bereit.
Darin findest du normalerweise Angaben zur zuständigen Sicherungseinrichtung, zur regulären Sicherungsgrenze und zu weiteren Bedingungen.
Wie findest du heraus, welche Bank tatsächlich hinter einem Angebot steht?
Prüfe zunächst den vollständigen rechtlichen Namen der Bank. Gerade bei digitalen Kontomodellen kann eine bekannte Marke mit einem anderen Kreditinstitut zusammenarbeiten, das die eigentliche Kontoführung übernimmt.
Entscheidend ist, gegen welches Kreditinstitut dein Anspruch auf Rückzahlung der Einlage besteht. Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Guthaben bei derselben Bank zusammenzurechnen sind.
Bei der Suche nach einer passenden Bank kannst du unseren Girokonto-Vergleich nutzen. Prüfe anschließend die konkreten Angaben zur Einlagensicherung beim jeweiligen Anbieter.
Ist eine Direktbank schlechter geschützt als eine Filialbank?
Ob eine Bank überwiegend digital arbeitet oder ein großes Filialnetz betreibt, ist für sich genommen kein verlässliches Kriterium für den gesetzlichen Einlagenschutz.
Entscheidend ist, welches rechtliche Kreditinstitut die Einlagen führt und welches Sicherungssystem dafür zuständig ist. Eine Direktbank kann derselben gesetzlichen Sicherung unterliegen wie eine klassische Filialbank.
Die Unterschiede zwischen beiden Bankmodellen erläutern wir ausführlicher auf unserer Unterseite Direktbank oder Filialbank?.
Ist es sinnvoll, größere Guthaben auf mehrere Banken zu verteilen?
Wenn du dauerhaft mehr als 100.000 Euro als Bankguthaben aufbewahrst, kann eine Verteilung auf verschiedene rechtlich eigenständige Kreditinstitute sinnvoll sein. Dadurch lassen sich die regulären gesetzlichen Sicherungsgrenzen der jeweiligen Banken getrennt nutzen.
Angenommen, du möchtest insgesamt 240.000 Euro als Bankeinlagen halten. Statt den gesamten Betrag bei einer einzigen Bank zu verwahren, könntest du das Geld beispielsweise auf drei rechtlich eigenständige Banken verteilen.
Bei einer gleichmäßigen Verteilung von jeweils 80.000 Euro würden die einzelnen Guthaben grundsätzlich innerhalb der regulären gesetzlichen Sicherungsgrenze der jeweiligen Bank liegen.
Beachte dabei, dass auch aufgelaufene Zinsen in die Berechnung einfließen können. Ein Konto mit exakt 100.000 Euro Einlage kann durch zusätzliche berücksichtigungsfähige Zinsen die reguläre Sicherungsgrenze überschreiten.
Warum sollte die Einlagensicherung nicht das einzige Auswahlkriterium sein?
Neben dem Sicherungssystem spielen auch die praktische Erreichbarkeit deiner Gelder, die Kontokonditionen, der Kundenservice und die Verlässlichkeit des Anbieters eine Rolle.
Die Einlagensicherung soll bestimmte finanzielle Verluste im gesetzlichen Entschädigungsfall verhindern. Sie garantiert jedoch nicht, dass du während einer Bankenkrise jederzeit uneingeschränkt auf alle Zahlungsfunktionen zugreifen kannst.
Deshalb kann es sinnvoll sein, auch die eigene Liquiditätsplanung zu berücksichtigen und nicht sämtliche unmittelbar benötigten Mittel ausschließlich von einem einzigen Konto abhängig zu machen.
Welche Risiken bleiben trotz gesetzlicher Einlagensicherung bestehen?
Die gesetzliche Einlagensicherung bietet einen wichtigen rechtlichen Schutz, ist aber kein allgemeiner Garant gegen sämtliche finanziellen Risiken.
Sie schützt beispielsweise nicht vor einem Kaufkraftverlust durch Inflation. Wenn dein Geld über längere Zeit auf einem unverzinsten Girokonto liegt, kann sein realer Wert durch steigende Preise sinken, auch wenn der nominale Kontostand unverändert bleibt.
Auch Kursverluste bei Aktien oder ETFs werden durch die Einlagensicherung nicht ausgeglichen. Solche Risiken gehören zu den Eigenschaften der jeweiligen Geldanlage und müssen gesondert betrachtet werden.
Ein weiteres praktisches Risiko besteht darin, dass dein Konto im Zuge einer Bankenkrise vorübergehend nur eingeschränkt nutzbar sein kann. Der Anspruch auf Entschädigung ersetzt deshalb nicht unbedingt die sofortige Verfügbarkeit des Geldes für alltägliche Zahlungen.
Schließlich schützt die Einlagensicherung auch nicht vor Betrugsfällen, in denen Dritte unberechtigt auf dein Girokonto zugreifen oder dich zu einer Zahlung täuschen. Dafür gelten andere Sicherheitsmechanismen und gegebenenfalls besondere rechtliche Erstattungsregeln.
Wie du dich vor solchen Risiken besser schützt, erklären wir in unserem Ratgeber Wie sicher ist mein Girokonto?.
Fazit: Die Einlagensicherung schützt dein Bankguthaben – aber nicht unbegrenzt
Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein zentraler Bestandteil des finanziellen Verbraucherschutzes in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass entschädigungsfähige Bankeinlagen im gesetzlichen Entschädigungsfall grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank abgesichert sind.
Ein wichtiger Punkt ist dabei die Zusammenrechnung aller relevanten Guthaben bei demselben rechtlich eigenständigen Kreditinstitut. Mehrere Girokonten oder Tagesgeldkonten bei derselben Bank erhöhen die persönliche Sicherungsgrenze nicht automatisch.
Bei Gemeinschaftskonten kann jeder Kontoinhaber einen eigenen Entschädigungsanspruch besitzen. In bestimmten besonderen Lebenssituationen kann außerdem für einen begrenzten Zeitraum ein erhöhter Schutz von bis zu insgesamt 500.000 Euro bestehen.
Kommt es tatsächlich zu einer Bankeninsolvenz, beginnt die gesetzliche Entschädigung erst nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Reguläre Entschädigungsansprüche werden grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen erfüllt. Für besondere Ansprüche können zusätzliche Nachweise und andere Verfahrensregeln erforderlich sein.
Die wichtigste Empfehlung lautet deshalb: Prüfe nicht nur deinen Kontostand, sondern auch die rechtliche Bank hinter deinem Girokonto und das zuständige Einlagensicherungssystem. Gerade bei größeren Guthaben solltest du wissen, welche Beträge regulär geschützt sind und ob mehrere Konten tatsächlich bei unabhängigen Kreditinstituten geführt werden.
Wenn du diese Grundlagen kennst, kannst du deine Bankguthaben bewusster organisieren und das Risiko ungeschützter Einlagen besser einschätzen.
Weitere Informationen zur Kontoführung, zum digitalen Zahlungsverkehr und zur Auswahl geeigneter Konten findest du in unserem Girokonto-Leitfaden.
Quellen und weiterführende Informationen
Für diesen Ratgeber wurden insbesondere die gesetzlichen Regelungen und Informationen der deutschen Finanzaufsicht sowie der zuständigen Einlagensicherungseinrichtungen berücksichtigt:
- Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) – vollständiger Gesetzestext
- § 8 EinSiG – Gesetzliche Deckungssumme und vorübergehend erhöhte Sicherung
- § 15 EinSiG – Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung
- Deutsche Bundesbank – Einlagensicherung und Sicherungssysteme
- BaFin – Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken – Fragen und Antworten zur gesetzlichen Einlagensicherung
- Einlagensicherungsfonds der privaten Banken – Informationen für Verbraucher
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband – Ablauf des Entschädigungsverfahrens
- Verbraucherzentrale Hamburg – Wie sicher ist mein Geld bei der Bank?
Welche Geldanlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt?
Nicht jedes Finanzprodukt bei einer Bank genießt denselben Schutz. Während klassische Kontoguthaben grundsätzlich unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen, gelten für Aktien, ETFs und andere Wertpapiere andere Regeln. Unsere Vergleichstabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Finanzprodukt | Einlagensicherung | Regulärer Schutz | Wichtige Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Girokonto | ✓ Ja | Bis 100.000 € pro Person und Bank | Gewöhnliche Guthaben auf Girokonten zählen grundsätzlich zu den entschädigungsfähigen Bankeinlagen. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet. |
| Tagesgeldkonto | ✓ Ja | Bis 100.000 € pro Person und Bank | Tagesgeld ist grundsätzlich eine geschützte Bankeinlage. Bestehende Giro- und Festgeldguthaben bei derselben Bank zählen zur gemeinsamen Grenze. |
| Festgeldkonto | ✓ Ja | Bis 100.000 € pro Person und Bank | Festgeld ist grundsätzlich geschützt. Die vereinbarte Laufzeit ändert nichts am gesetzlichen Einlagenschutz. Die normale vorzeitige Verfügbarkeit richtet sich weiterhin nach dem Vertrag. |
| Sparbuch / Sparkonto | ✓ Ja | Bis 100.000 € pro Person und Bank | Klassische Spareinlagen zählen grundsätzlich zu den geschützten Guthaben. Auch bestimmte auf den Namen ausgestellte Sparbriefe können erfasst sein. |
| Depot-Verrechnungskonto | ◐ Abhängig | Bei entschädigungsfähiger Bankeinlage grundsätzlich bis 100.000 € | Entscheidend ist, wo und in welcher rechtlichen Form das Guthaben geführt wird. Ein normales Bank-Verrechnungskonto kann geschützt sein. Bei Treuhand- oder Sammelkonten ist eine gesonderte Prüfung nötig. |
| Fremdwährungskonto | ◐ Grundsätzlich ja | Bei entschädigungsfähiger Einlage innerhalb der gemeinsamen Grenze | Auch Bankguthaben in Fremdwährungen können unter die deutsche gesetzliche Einlagensicherung fallen. Im Entschädigungsfall erfolgt die Auszahlung in Euro. |
| Aktien | × Nein | Kein Einlagenschutz | Aktien sind Wertpapiere und keine Bankeinlagen. Regulär verwahrte Aktien gehören grundsätzlich dem Anleger und können bei einer Depotbankinsolvenz herausverlangt oder übertragen werden, soweit keine entgegenstehenden Rechte bestehen. |
| ETFs | × Nein | Kein Einlagenschutz | ETF-Anteile fallen nicht unter die Einlagensicherung. Regulär verwahrte Fondsanteile bleiben grundsätzlich dem Anleger zugeordnet. Zusätzlich gelten für das Fondsvermögen eigene gesetzliche Schutzregeln. Kursverluste bleiben möglich. |
| Aktive Investmentfonds | × Nein | Kein Einlagenschutz | Investmentfondsanteile sind keine Bankeinlagen. Auch hier gelten grundsätzlich Eigentums- und Herausgaberechte sowie fondsrechtliche Schutzmechanismen. Wertschwankungen werden nicht entschädigt. |
| Anleihen / Schuldverschreibungen | × Nein | Kein Einlagenschutz | Anleihen sind grundsätzlich Forderungen gegen ihren Emittenten und keine geschützten Bankeinlagen. Insbesondere Inhaberschuldverschreibungen fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. |
| Zertifikate | × Nein | Kein Einlagenschutz | Zertifikate tragen regelmäßig ein Emittentenrisiko. Wird der Emittent zahlungsunfähig, kann ein teilweiser oder vollständiger Verlust entstehen. Die Einlagensicherung greift hierfür nicht. |
| Kryptowerte | × Nein | Kein Einlagenschutz | Direkt gehaltene Kryptowerte wie Bitcoin sind keine klassischen Bankeinlagen. Für ihre Verwahrung, den Zugriff und mögliche Verluste gelten andere rechtliche und technische Risiken. |
Wichtig: Einlagensicherung und Wertpapierschutz sind zwei unterschiedliche Dinge
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt grundsätzlich Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und klassischen Sparkonten. Dabei werden deine entschädigungsfähigen Einlagen bei derselben Bank grundsätzlich zusammengerechnet. Die reguläre Grenze beträgt 100.000 Euro pro Person und Bank.
Aktien, ETFs und andere Wertpapiere fallen dagegen nicht unter die Einlagensicherung. Bei einer Insolvenz der Depotbank gehören regulär verwahrte Wertpapiere grundsätzlich weiterhin dir. Du kannst in der Regel ihre Herausgabe oder Übertragung verlangen, soweit keine besonderen Rechte oder rechtlichen Einschränkungen entgegenstehen. Der Schutz verhindert allerdings keine Kursverluste.
Bei einem Depot-Verrechnungskonto solltest du prüfen, ob tatsächlich eine entschädigungsfähige Einlage bei einer Bank vorliegt und welches Kreditinstitut das Geld verwahrt. Informationen dazu findest du im Informationsbogen für Einleger beziehungsweise in den Vertragsunterlagen des Anbieters.
Einlagensicherung verstehen – vier praktische Rechenbeispiele
Wie viel Geld ist bei einer möglichen Bankeninsolvenz tatsächlich geschützt? Diese vier Beispiele zeigen, wie die gesetzliche Sicherungsgrenze bei Einzelkonten, mehreren Konten, Gemeinschaftskonten und unterschiedlichen Banken funktioniert.
25.000 Euro auf deinem Girokonto
Angenommen, du besitzt ein Girokonto bei einer deutschen Bank. Auf diesem Konto befinden sich 25.000 Euro. Weitere Guthaben bei derselben Bank hast du nicht.
Da dein Guthaben unterhalb der regulären Sicherungsgrenze von 100.000 Euro liegt, ist der gesamte Betrag grundsätzlich durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
Dein Girokonto ist grundsätzlich abgesichert
Für kleinere und mittlere Guthaben reicht die reguläre gesetzliche Sicherungsgrenze häufig vollständig aus. Berücksichtige allerdings auch weitere Einlagen und Zinsansprüche bei derselben Bank.
130.000 Euro bei derselben Bank
Du hast 30.000 Euro auf deinem Girokonto und weitere 100.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto. Beide Konten werden bei derselben rechtlich eigenständigen Bank geführt.
Für die Einlagensicherung werden beide Guthaben zusammengerechnet. Deine gesamten Einlagen betragen damit 130.000 Euro. Regulär geschützt sind grundsätzlich 100.000 Euro.
Mehrere Konten erhöhen die Grenze nicht
Eine Aufteilung auf verschiedene Konten derselben Bank schafft keinen zusätzlichen gesetzlichen Einlagenschutz. Bei größeren Guthaben kann die Verteilung auf rechtlich eigenständige Banken sinnvoll sein.
180.000 Euro auf einem Gemeinschaftskonto
Zwei Personen besitzen gemeinsam ein Girokonto. Das Guthaben beträgt insgesamt 180.000 Euro und wird beiden Kontoinhabern jeweils zur Hälfte zugerechnet.
Damit entfallen auf jede Person 90.000 Euro. Da jeder Kontoinhaber grundsätzlich eine eigene gesetzliche Sicherungsgrenze von 100.000 Euro besitzt, sind die gesamten 180.000 Euro regulär geschützt.
Jeder Kontoinhaber hat eine eigene Grenze
Bei zwei berechtigten Kontoinhabern kann die gesetzliche Sicherung grundsätzlich bis zu 200.000 Euro betragen. Zusätzliche Einzelkonten derselben Personen bei derselben Bank müssen jedoch mitberücksichtigt werden.
250.000 Euro auf drei Banken verteilt
Du besitzt insgesamt 250.000 Euro an Bankguthaben und möchtest diese auf drei unterschiedliche, rechtlich eigenständige Kreditinstitute verteilen.
Bei Bank A liegen 90.000 Euro, bei Bank B weitere 80.000 Euro und bei Bank C ebenfalls 80.000 Euro. Damit bleibt jedes einzelne Guthaben innerhalb der regulären Sicherungsgrenze.
Entscheidend sind eigenständige Kreditinstitute
Die reguläre Sicherungsgrenze gilt grundsätzlich bei jeder rechtlich eigenständigen Bank separat. Prüfe deshalb den tatsächlichen Kontoführer: Verschiedene Marken können unter derselben Banklizenz tätig sein.
Was zeigen die vier Beispiele zur Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Person und rechtlich eigenständiger Bank. Dabei werden sämtliche entschädigungsfähigen Guthaben derselben Person bei einer Bank zusammengerechnet.
Ein Gemeinschaftskonto kann durch mehrere berechtigte Kontoinhaber eine höhere gemeinsame Sicherungssumme erreichen. Größere Einzelguthaben lassen sich hingegen durch die Verteilung auf rechtlich eigenständige Banken innerhalb der regulären Sicherungsgrenzen halten.
Hinweis zu den Beispielrechnungen: Alle dargestellten Beträge verstehen sich ohne weitere Einlagen oder aufgelaufene Zinsen bei den betreffenden Banken. Besondere Schutzregeln für vorübergehend erhöhte Guthaben und mögliche freiwillige Sicherungssysteme wurden nicht eingerechnet. Die tatsächliche Entschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Einlagensystems.
Wie viel deines Bankguthabens ist geschützt?
Erfasse deine Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten und weiteren entschädigungsfähigen Einlagen. Der Rechner berücksichtigt die reguläre gesetzliche Sicherungsgrenze von 100.000 Euro pro Person und Bank. Änderungen werden sofort berechnet.
Deine Einlagensicherungs-Auswertung
Aufteilung nach Bank
Gemeinschaftskonten: eigener Schutz pro Kontoinhaber
Bei einem Gemeinschaftskonto ist grundsätzlich der jeweilige Guthabenanteil jedes Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen andere Vereinbarungen, wird das Guthaben regelmäßig zu gleichen Teilen zugerechnet. Die jeweiligen Anteile werden mit weiteren persönlichen Einlagen derselben Person bei derselben Bank zusammengerechnet.
Dieser Rechner ist für einen einzelnen Kontoinhaber ausgelegt. Bei Gemeinschaftskonten solltest du daher nur deinen eigenen Guthabenanteil eintragen und die Anteile anderer Kontoinhaber gegebenenfalls separat berechnen.
Vorübergehend hohe Guthaben: möglicher Schutz bis 500.000 Euro
Bestimmte Guthaben aus besonderen Lebensereignissen können in Deutschland vorübergehend bis zu insgesamt 500.000 Euro pro Person und Bank geschützt sein. Dies kann beispielsweise nach dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie relevant sein.
Der besondere Schutz ist an gesetzliche Voraussetzungen und zeitliche Grenzen geknüpft. Er wird in diesem Rechner bewusst nicht berücksichtigt. Auch zusätzliche freiwillige Sicherungsfonds sind nicht eingerechnet.
Unverbindliche Modellberechnung für entschädigungsfähige Einlagen nach der regulären 100.000-Euro-Grenze. Kein Nachweis eines tatsächlichen Entschädigungsanspruchs. Prüfe die rechtliche Identität deiner Banken sowie das zuständige Sicherungssystem. Eingaben und Berechnungen erfolgen ausschließlich lokal im Browser. Es werden keine Daten durch diesen Rechner versendet oder dauerhaft gespeichert.
Häufige Fragen zur Einlagensicherung
Wie viel Geld ist bei einer Bankenpleite geschützt? Was passiert mit Gemeinschaftskonten und wie schnell erhältst du dein Guthaben zurück? Hier beantworten wir acht wichtige Fragen zur gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland.
Wie viel Geld ist auf meinem Girokonto gesetzlich geschützt?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt grundsätzlich 100.000 Euro pro Person und rechtlich eigenständiger Bank. Diese Grenze gilt nicht ausschließlich für dein Girokonto, sondern für sämtliche entschädigungsfähigen Einlagen derselben Person bei diesem Kreditinstitut.
Dazu gehören beispielsweise Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und klassischen Sparkonten. Auch berücksichtigungsfähige Zinsansprüche fallen unter die gemeinsame Sicherungsgrenze.
Besitzt du beispielsweise 40.000 Euro auf dem Girokonto und 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto derselben Bank, liegen deine insgesamt 90.000 Euro grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenze.
Bei bestimmten Lebensereignissen kann der Schutz vorübergehend auf bis zu insgesamt 500.000 Euro steigen. Dies setzt jedoch besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus.
Was passiert mit meinem Girokonto, wenn meine Bank insolvent wird?
Gerät deine Bank in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, können zunächst Einschränkungen beim Zahlungsverkehr oder bei der Verfügung über dein Kontoguthaben auftreten.
Wird anschließend von der zuständigen Aufsicht der Entschädigungsfall festgestellt, beginnt das gesetzlich vorgesehene Entschädigungsverfahren.
Die zuständige Einlagensicherungseinrichtung ermittelt anhand der Bankdaten die geschützten Guthaben und organisiert deren Auszahlung. Reguläre Entschädigungsansprüche sind grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen zu erfüllen.
Wichtig ist, dass die Einlagensicherung den finanziellen Entschädigungsanspruch schützt, aber nicht garantiert, dass dein bisheriges Girokonto während einer Bankenkrise uneingeschränkt nutzbar bleibt.
Wie schnell bekomme ich mein Geld bei einer Bankenpleite zurück?
Für reguläre gesetzliche Entschädigungsansprüche gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Die Frist beginnt nicht automatisch, sobald eine Bank wirtschaftliche Schwierigkeiten meldet oder erste Medienberichte über eine mögliche Insolvenz erscheinen.
Für normale Ansprüche bis zur gesetzlichen Sicherungsgrenze ist grundsätzlich kein gesonderter Entschädigungsantrag erforderlich. Die zuständige Sicherungseinrichtung informiert die Einleger über die Abwicklung und die Auszahlung.
Für besonders geschützte, vorübergehend hohe Guthaben gelten zusätzliche Anforderungen. Hier musst du die Anspruchsvoraussetzungen schriftlich und mit geeigneten Nachweisen glaubhaft machen. Für diese Beträge gelten eigene Fristregeln.
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto?
Bei einem Gemeinschaftskonto hat grundsätzlich jeder Kontoinhaber einen eigenen gesetzlichen Entschädigungsanspruch. Dadurch können bei zwei entsprechend berechtigten Personen insgesamt bis zu 200.000 Euro innerhalb der regulären Sicherungsgrenzen liegen.
Besitzen zwei Personen beispielsweise ein Gemeinschaftskonto mit 180.000 Euro und wird das Guthaben beiden jeweils zur Hälfte zugerechnet, entfallen 90.000 Euro auf jede Person.
Beide Anteile liegen damit grundsätzlich innerhalb der persönlichen Sicherungsgrenze von jeweils 100.000 Euro.
Wichtig: Weitere Einzelkonten der jeweiligen Personen bei derselben Bank müssen berücksichtigt werden. Besitzt ein Kontoinhaber zusätzliche Einlagen, kann seine persönliche Sicherungsgrenze bereits teilweise oder vollständig ausgeschöpft sein.
Sind meine Ersparnisse besser geschützt, wenn ich sie auf mehrere Banken verteile?
Wenn du größere Bankguthaben besitzt, kann eine Verteilung auf mehrere rechtlich eigenständige Kreditinstitute sinnvoll sein. Die reguläre Sicherungsgrenze von 100.000 Euro gilt grundsätzlich je Person und Bank.
Wenn du beispielsweise 80.000 Euro bei Bank A, 90.000 Euro bei Bank B und 70.000 Euro bei Bank C besitzt, liegen die insgesamt 240.000 Euro grundsätzlich innerhalb der jeweiligen regulären Sicherungsgrenzen.
Entscheidend ist jedoch, dass es sich tatsächlich um drei unterschiedliche rechtliche Banken handelt. Verschiedene Marken können von derselben Bank betrieben werden und deshalb einer gemeinsamen Sicherungsgrenze unterliegen.
Du kannst solche Aufteilungen auch mit unserem interaktiven Einlagensicherungs-Rechner auf dieser Seite nachvollziehen.
Ist mein Geld bei einer Sparkasse oder Volksbank besonders geschützt?
Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme. Ein wichtiger Bestandteil dieser Systeme ist die sogenannte Institutssicherung.
Dabei unterstützen sich die angeschlossenen Institute gegenseitig, um wirtschaftliche Schwierigkeiten möglichst frühzeitig zu bewältigen und einen Entschädigungsfall nach Möglichkeit zu verhindern.
Gleichzeitig erfüllen diese Sicherungssysteme die gesetzlichen Anforderungen an den Einlegerschutz. Im gesetzlichen Entschädigungsfall gilt grundsätzlich die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro pro Person und Bank.
Die Institutssicherung ist damit ein zusätzlicher Schutzmechanismus. Sie bedeutet jedoch nicht, dass automatisch jede Geldanlage bei einer Sparkasse oder Volksbank unbegrenzt gesetzlich garantiert ist.
Unterschiede zwischen verschiedenen Bankmodellen erklären wir auch in unserem Ratgeber Direktbank oder Filialbank?.
Ist mein Girokonto bei einer ausländischen Bank ebenfalls geschützt?
Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten harmonisierte Mindestanforderungen an die gesetzliche Einlagensicherung. Grundsätzlich müssen entsprechende Bankeinlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank abgesichert sein.
Wenn du ein Konto bei einer ausländischen Bank mit einer unselbstständigen Zweigstelle in Deutschland besitzt, ist normalerweise das Einlagensicherungssystem des Herkunftslandes zuständig.
Eine rechtlich eigenständige deutsche Tochterbank eines ausländischen Konzerns kann dagegen einem deutschen Sicherungssystem angehören.
Außerhalb des EWR können andere Sicherungsgrenzen und Entschädigungsregeln gelten. Informiere dich deshalb vor einer Kontoeröffnung über den rechtlichen Sitz der Bank und das zuständige Sicherungssystem.
Wenn du ein neues Konto suchst, bietet unser Girokonto-Vergleich einen Einstieg. Prüfe anschließend die Informationen zur Einlagensicherung beim konkreten Anbieter.
Sind Aktien, ETFs und andere Wertpapiere durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein. Aktien, ETFs und andere Wertpapiere sind grundsätzlich keine Bankeinlagen. Deshalb fallen sie nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung für Girokonten, Tagesgeld oder Festgeld.
Bei einer Insolvenz deiner Depotbank gehören regulär verwahrte Wertpapiere grundsätzlich weiterhin dir. Du kannst normalerweise ihre Herausgabe oder Übertragung auf ein anderes Depot verlangen, soweit keine besonderen rechtlichen Umstände entgegenstehen.
Wenn ein Institut geschuldete Gelder oder Wertpapiere aus Wertpapiergeschäften nicht herausgeben kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen die gesonderte Anlegerentschädigung relevant werden.
Kursverluste oder das Insolvenzrisiko eines Wertpapieremittenten werden dadurch nicht ausgeglichen. Ein normales Depot-Verrechnungskonto kann hingegen unter die Einlagensicherung fallen, wenn es rechtlich als entschädigungsfähige Bankeinlage geführt wird.
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