SICHERHEIT · EINLAGENSCHUTZ · BANKEN

Wie sicher ist mein Geld? – Einlagensicherung einfach erklärt

Was passiert mit deinem Tagesgeld oder Festgeld, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird? Erfahre, wie die gesetzliche Einlagensicherung deine Ersparnisse schützt, welche Beträge abgesichert sind und was du bei deutschen und ausländischen Banken beachten solltest.

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Einlagensicherung – wie gut ist dein Geld bei der Bank geschützt?

Wenn du Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto anlegst, möchtest du nicht nur attraktive Zinsen erhalten. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, wie sicher deine Ersparnisse tatsächlich sind. Schließlich vertraust du der Bank einen Teil deines Vermögens an und erwartest, dass du dein Geld zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbekommst.

Die gute Nachricht: Für klassische Bankeinlagen gibt es innerhalb der Europäischen Union eine gesetzliche Einlagensicherung. Sie soll verhindern, dass Sparer bei einer Bankeninsolvenz ihre geschützten Guthaben verlieren. Die reguläre Sicherungsgrenze beträgt grundsätzlich 100.000 Euro pro Person und Bank. In Deutschland gelten für bestimmte, besonders schutzwürdige Einlagen vorübergehend höhere Grenzen.

Allerdings gibt es wichtige Besonderheiten. Wenn du mehrere Konten bei derselben Bank besitzt, werden die Guthaben für die gesetzliche Schutzgrenze grundsätzlich zusammengerechnet. Auch unterschiedliche Bankmarken können unter derselben Banklizenz geführt werden. Und bei einer Bank im Ausland solltest du genau prüfen, welches Einlagensicherungssystem tatsächlich zuständig ist.

In diesem Ratgeber erklären wir dir, wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert, welche Ersparnisse geschützt werden und was im Fall einer Bankeninsolvenz geschieht. Außerdem zeigen wir dir anhand konkreter Beispiele, wie du größere Guthaben beurteilen kannst und worauf du bei der Auswahl eines Tagesgeld- oder Festgeldanbieters achten solltest.

SICHERHEIT · EINLAGENSCHUTZ

Dein Geld und die gesetzliche Einlagensicherung

Bei klassischen Bankeinlagen gibt es einen gesetzlichen Schutz. Entscheidend sind die Bank, die Anzahl der Berechtigten und die Höhe der gesamten Einlagen.

REGULÄRE GESETZLICHE SICHERUNGSGRENZE 100.000 €

Pro Person und Bank

Geschützt sind grundsätzlich die anspruchsberechtigten Bankeinlagen einschließlich aufgelaufener Zinsen innerhalb der Sicherungsgrenze.

01 · KONTEN

Guthaben zusammenrechnen

Tagesgeld, Festgeld und Giroguthaben bei derselben Bank werden für die Schutzgrenze zusammengezählt.

02 · GEMEINSCHAFTSKONTO

Schutz je Kontoinhaber

Bei zwei berechtigten Kontoinhabern kann der gemeinsame Schutz grundsätzlich bis zu 200.000 Euro betragen.

03 · BESONDERE EINLAGEN

Vorübergehend bis 500.000 Euro

In Deutschland können bestimmte Einzahlungen aus besonderen Lebensereignissen befristet einen höheren Schutz genießen.

04 · AUSLÄNDISCHE BANKEN

Zuständigkeit prüfen

Bei einer EU-Bank kann das Einlagensicherungssystem ihres Herkunftslandes zuständig sein.

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Wichtig: Die 100.000-Euro-Grenze gilt grundsätzlich nicht für jedes Konto separat. Verschiedene Bankmarken können dieselbe Banklizenz nutzen. Die konkrete Sicherung richtet sich nach dem zuständigen System und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Wie sicher ist Geld auf einem Bankkonto?

Wenn du Geld auf einem Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder Girokonto aufbewahrst, gehört dieses Guthaben grundsätzlich zu den Bankeinlagen. Du hast gegenüber der Bank einen Anspruch auf Rückzahlung deines Geldes. Sollte das Kreditinstitut zahlungsunfähig werden, kann die Erfüllung dieses Anspruchs gefährdet sein.

Damit eine Bankeninsolvenz nicht unmittelbar zum Verlust sämtlicher Ersparnisse führt, gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Sie soll anspruchsberechtigte Einleger innerhalb festgelegter Grenzen schützen. In Deutschland ist dieser Schutz insbesondere im Einlagensicherungsgesetz, kurz EinSiG, geregelt.

Für klassische Bankeinlagen gilt grundsätzlich eine gesetzliche Sicherungsgrenze von 100.000 Euro pro Person und Bank. Unter bestimmten Voraussetzungen können besonders schutzwürdige Einlagen vorübergehend bis zu 500.000 Euro abgesichert sein.

Entscheidend ist dabei, dass du den Schutz nicht mit einer Garantie für jede denkbare Geldanlage verwechselst. Die Einlagensicherung greift bei bestimmten Bankeinlagen und innerhalb der gesetzlichen Bedingungen. Aktien, ETFs und andere Wertpapiere unterliegen beispielsweise anderen Schutzmechanismen.

Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein System zum Schutz berechtigter Bankeinlagen. Wenn eine Bank ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann und der zuständige Entschädigungsfall festgestellt wird, haben anspruchsberechtigte Kunden gegenüber dem zuständigen Sicherungssystem einen gesetzlich geregelten Entschädigungsanspruch.

Banken, die entsprechende Einlagengeschäfte betreiben dürfen, müssen einem anerkannten Einlagensicherungssystem angehören. Diese Systeme werden durch Beiträge der angeschlossenen Institute finanziert und unterliegen gesetzlichen Regeln und Aufsichtsanforderungen.

Für dich als Sparer bedeutet das, dass du bei einem versicherten Kreditinstitut nicht allein auf die wirtschaftliche Stabilität der einzelnen Bank angewiesen bist. Innerhalb der jeweiligen Schutzgrenzen besteht zusätzlich ein gesetzlicher Anspruch gegen das zuständige Einlagensicherungssystem.

Welche Einrichtungen schützen Bankeinlagen in Deutschland?

In Deutschland existieren verschiedene gesetzlich anerkannte Sicherungssysteme. Dazu gehört die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, kurz EdB. Daneben verfügen die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Volks- und Raiffeisenbanken über anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme.

Institutsbezogene Sicherungssysteme verfolgen zusätzlich das Ziel, die angeschlossenen Institute möglichst vor einer Insolvenz zu bewahren. Entscheidend bleibt jedoch, welche konkrete Bank deinem Konto zugrunde liegt und welchem System sie angehört.

Welches Sicherungssystem für deine Bank zuständig ist, kannst du insbesondere den Informationen zur Einlagensicherung, den Vertragsunterlagen oder den Angaben der zuständigen Sicherungseinrichtung entnehmen.

Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?

Die reguläre gesetzliche Sicherungsgrenze beträgt in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut. Sie gilt unabhängig davon, ob du dein Guthaben auf einem Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder Girokonto führst.

Besitzt du beispielsweise 75.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und weitere 20.000 Euro als Festgeld bei derselben Bank, betragen deine gesamten Einlagen dort 95.000 Euro. Unter der Annahme, dass sie vollständig entschädigungsfähig sind und keine weiteren Guthaben bestehen, liegen sie innerhalb der regulären Schutzgrenze.

Anders sieht es aus, wenn bei derselben Bank insgesamt 130.000 Euro liegen. Dann sind grundsätzlich 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Die übrigen 30.000 Euro liegen außerhalb der regulären Deckungsgrenze, sofern kein besonderer zusätzlicher Schutz greift.

Gilt die Grenze für jedes Konto einzeln?

Nein. Das ist einer der wichtigsten Punkte, die du bei der Planung größerer Sparguthaben beachten solltest. Die gesetzliche Sicherungsgrenze bezieht sich grundsätzlich auf die Person und die Bank, nicht auf die Zahl der eröffneten Konten.

Du kannst deshalb die gesetzliche Deckung nicht dadurch vervielfachen, dass du bei derselben Bank mehrere Tagesgeld- oder Festgeldkonten eröffnest. Auch Guthaben auf deinem Girokonto sind bei der Zusammenrechnung grundsätzlich relevant.

Werden aufgelaufene Zinsen mitgezählt?

Ja. Auch anspruchsberechtigte Zinsansprüche gehören grundsätzlich zum geschützten Einlagenbetrag. Deshalb solltest du bei größeren Guthaben nicht nur den ursprünglich eingezahlten Betrag berücksichtigen, sondern auch die voraussichtlich bis zum Entschädigungsfall entstehenden Zinsen.

Liegt dein Kapital bereits exakt bei 100.000 Euro, können zusätzliche Zinsen dazu führen, dass der Gesamtanspruch die reguläre Sicherungsgrenze überschreitet. Für eine vorsichtige Planung kann es deshalb sinnvoll sein, ausreichend Abstand zur Grenze einzuplanen.

Welche Konten sind durch die Einlagensicherung geschützt?

Die gesetzliche Einlagensicherung umfasst insbesondere klassische Bankeinlagen. Dazu gehören Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und gewöhnlichen Sparkonten. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um eine entschädigungsfähige Einlage bei einem entsprechend abgesicherten Kreditinstitut handelt.

FinanzproduktGesetzliche EinlagensicherungWichtiger Hinweis
GirokontoGrundsätzlich jaGuthaben zählt zur gemeinsamen Bankgrenze
TagesgeldGrundsätzlich jaVariable Zinsen, gewöhnlich täglich verfügbar
FestgeldGrundsätzlich jaFeste Vertragslaufzeit und Zinsen
SparbuchGrundsätzlich jaAbhängig von der konkreten Einlagenform
Aktien und ETFsNeinGrundsätzlich Wertpapiere, keine Bankeinlagen
InvestmentfondsNeinAndere rechtliche Schutzmechanismen
Nachrangige BankanleihenNeinWertpapiere mit eigenem Ausfallrisiko

Wichtig: Nicht jedes Produkt, das in einer Banking-App wie ein verzinstes Guthaben aussieht, muss rechtlich ein klassisches Tagesgeldkonto sein. Manche Angebote verwenden beispielsweise Geldmarktfonds oder andere Anlageinstrumente. Dann können andere Regeln gelten.

Was gilt bei mehreren Konten derselben Bank?

Mehrere Konten bei derselben Bank werden für die gesetzliche Sicherungsgrenze grundsätzlich zusammengefasst. Dabei kann es unerheblich sein, ob du unterschiedliche Kontoprodukte besitzt oder verschiedene Marken desselben Kreditinstituts verwendest.

Besonders bei Onlinebanken und digitalen Finanzangeboten solltest du daher prüfen, welche Bank rechtlich tatsächlich dein Geld verwahrt. Eine bekannte Marke ist nicht zwangsläufig ein eigenständiges Kreditinstitut mit separater Banklizenz.

Unterschiedliche Marken können eine Bank sein

Angenommen, eine Bank betreibt zwei unterschiedliche Sparmarken. Du eröffnest bei der ersten Marke ein Tagesgeldkonto mit 60.000 Euro und bei der zweiten ein Festgeldkonto mit 55.000 Euro.

Wenn beide Angebote rechtlich zu demselben Kreditinstitut gehören, werden die Einlagen für die reguläre Sicherungsgrenze grundsätzlich gemeinsam betrachtet. Insgesamt wären das 115.000 Euro und nicht zweimal separat geschützte Beträge.

Wie erkennst du, ob zwei Angebote dieselbe Bank nutzen?

Prüfe den vollständigen Namen des Kreditinstituts, das Impressum, die Vertragsunterlagen und den Informationsbogen für Einleger. Dort sollten Angaben zum zuständigen Sicherungssystem und gegebenenfalls zu mehreren Marken derselben Bank stehen.

Verlasse dich dabei nicht ausschließlich auf unterschiedliche Logos, Internetadressen oder Kontonamen. Für die Sicherungsgrenze zählt die zugrunde liegende rechtliche Bank.

Wie funktioniert die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?

Bei einem gewöhnlichen Gemeinschaftskonto mit zwei berechtigten Personen gilt die Sicherungsgrenze grundsätzlich für jeden einzelnen Kontoinhaber. Dadurch können gemeinsame Einlagen von insgesamt bis zu 200.000 Euro abgesichert sein.

Die Einlagen werden für die Entschädigungsberechnung nach den gesetzlichen Regeln den einzelnen Kontoinhabern zugerechnet. Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei gleichberechtigten Personen geschieht dies normalerweise zu gleichen Teilen, sofern keine andere maßgebliche Zurechnung vorliegt.

Besonders wichtig: Hat einer der Kontoinhaber zusätzlich ein Einzelkonto bei derselben Bank, wird sein Anteil am Gemeinschaftskonto bei der Ermittlung seiner persönlichen Sicherungsgrenze grundsätzlich mitberücksichtigt.

Beispiel für ein Gemeinschaftskonto

Ein Ehepaar besitzt ein gemeinsames Bankkonto mit 160.000 Euro. Bei hälftiger Zurechnung entfallen 80.000 Euro auf jede Person. Haben beide dort keine weiteren Einlagen, liegen die jeweiligen Beträge innerhalb der persönlichen gesetzlichen Schutzgrenze.

Besitzt eine der beiden Personen zusätzlich ein eigenes Tagesgeldkonto mit 40.000 Euro bei derselben Bank, beträgt ihr zurechenbarer Gesamtbetrag 120.000 Euro. Davon sind regulär nur 100.000 Euro gesetzlich geschützt.

Wann sind bis zu 500.000 Euro gesetzlich geschützt?

Unter besonderen Voraussetzungen sieht das deutsche Einlagensicherungsgesetz eine vorübergehend erhöhte Sicherungsgrenze von bis zu 500.000 Euro vor. Sie gilt nicht pauschal für große Bankguthaben, sondern nur für bestimmte besonders schutzwürdige Einlagen.

Zu den möglichen Fällen gehören beispielsweise Gelder aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie sowie bestimmte Zahlungen im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Lebensereignissen oder Versicherungs- und Entschädigungsleistungen.

Der zusätzliche Schutz gilt in Deutschland grundsätzlich nur während eines begrenzten Zeitraums von sechs Monaten nach der maßgeblichen Gutschrift. Außerdem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.

Du solltest deshalb nicht davon ausgehen, dass jeder größere Zahlungseingang automatisch bis zu 500.000 Euro abgesichert ist. Prüfe den konkreten Fall beim zuständigen Sicherungssystem.

Was passiert, wenn eine Bank insolvent wird?

Kann eine Bank die geschützten Einlagen ihrer Kunden nicht mehr zurückzahlen, kann die zuständige Behörde einen Entschädigungsfall feststellen. In Deutschland ist dafür die BaFin zuständig.

Nach der Feststellung organisiert das jeweilige gesetzliche Einlagensicherungssystem die Entschädigung der anspruchsberechtigten Kunden. Im regulären Verfahren erfolgt die Erstattung grundsätzlich spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls.

Das bedeutet jedoch nicht, dass dein Geld während jeder Bankenkrise ohne Unterbrechung verfügbar bleibt. Bis die zuständigen Stellen die Situation geprüft und den Entschädigungsfall festgestellt haben, kann es zu Einschränkungen beim Zugriff kommen.

Musst du einen Entschädigungsantrag stellen?

Bei gewöhnlichen, durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützten Guthaben ist das Verfahren grundsätzlich darauf ausgelegt, die Entschädigung anhand der bei der Bank vorhandenen Daten durchzuführen. In besonderen Fällen können zusätzliche Nachweise oder Erklärungen erforderlich sein.

Das gilt insbesondere, wenn du einen erhöhten Schutz für besonders schutzwürdige Einlagen geltend machen möchtest. Bewahre deshalb wichtige Unterlagen zu außergewöhnlichen Zahlungseingängen sorgfältig auf.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung?

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existieren in Deutschland freiwillige Sicherungssysteme. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Einlagen über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinaus berücksichtigen.

Allerdings unterscheiden sich freiwillige Sicherungssysteme in ihrer Ausgestaltung, ihren Grenzen und den geschützten Personengruppen. Besonders wichtig ist, dass ein freiwilliger zusätzlicher Schutz nicht mit dem gesetzlichen Entschädigungsanspruch gleichgesetzt werden darf.

Die gesetzlichen Schutzgrenzen sollten deshalb die Grundlage deiner Planung bilden. Ein zusätzlicher freiwilliger Einlagenschutz kann ein Vorteil sein, sollte aber nicht ohne Prüfung des konkreten Systems als uneingeschränkte Garantie verstanden werden.

Wie sicher ist Tagesgeld bei einer ausländischen Bank?

Auch Banken aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegen grundsätzlich den europäischen Vorgaben zur Einlagensicherung. Die reguläre Deckung beträgt innerhalb der EU 100.000 Euro pro Einleger und Bank beziehungsweise den entsprechenden Gegenwert.

Entscheidend ist jedoch, welches Land für die Banklizenz und das Sicherungssystem zuständig ist. Eine ausländische Bank kann in Deutschland tätig sein, ohne dass ihre Einlagen automatisch durch ein deutsches gesetzliches Sicherungssystem geschützt werden.

Ausländische Bank mit deutscher Niederlassung

Besitzt eine Bank ihre Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat und betreibt in Deutschland lediglich eine Zweigniederlassung, ist grundsätzlich das Einlagensicherungssystem des Herkunftslandes zuständig.

Das kann selbst dann gelten, wenn die Bank eine deutschsprachige Webseite betreibt, eine deutsche Kontaktadresse anbietet oder ihre Produkte gezielt an deutsche Kunden vermarktet.

Eine Bank im Ausland direkt nutzen

Wenn du bei einer Bank mit Sitz in einem anderen EU-Staat unmittelbar Festgeld oder Tagesgeld anlegst, gelten grundsätzlich die dort einschlägigen gesetzlichen Sicherungsregeln.

Die europäischen Vorgaben harmonisieren den grundlegenden Schutz. Unterschiede können sich aber beispielsweise bei der Sprache, der zuständigen Entschädigungseinrichtung, der Abwicklung oder besonderen nationalen Vorschriften ergeben.

Was gilt bei Banken außerhalb der EU?

Bei Banken außerhalb der Europäischen Union solltest du besonders sorgfältig prüfen, ob und in welcher Form ein staatliches oder gesetzliches Einlagensicherungssystem besteht. Die EU-Regelungen gelten nicht automatisch weltweit.

Auch bei europäischen Ländern außerhalb der EU können andere nationale Regeln gelten. Deshalb reicht die Aussage, dass eine Bank in Europa sitzt, für die Beurteilung des Einlagenschutzes nicht aus.

Welche Risiken gibt es trotz Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung reduziert das Risiko eines Verlustes geschützter Bankeinlagen erheblich. Trotzdem solltest du sie nicht mit einer vollständigen Risikoausschaltung verwechseln.

Beträge oberhalb der Sicherungsgrenze

Guthaben, die über den regulär geschützten Betrag hinausgehen, können im Entschädigungsfall einem zusätzlichen Ausfallrisiko unterliegen. Für größere Ersparnisse kann deshalb die Verteilung auf rechtlich unterschiedliche Banken sinnvoll sein.

Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit

Auch geschütztes Guthaben muss im Fall einer Bankeninsolvenz nicht jederzeit sofort verfügbar sein. Die Entschädigung setzt das gesetzlich geregelte Verfahren voraus.

Inflation und Kaufkraftverlust

Die Einlagensicherung schützt grundsätzlich berechtigte Einlagen gegen einen bestimmten Bankausfall, nicht deren Kaufkraft. Wenn die Inflation höher als deine Verzinsung ausfällt, kannst du trotz geschützten Guthabens real an Vermögen verlieren.

Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber Inflation und Kaufkraft.

Betrügerische Geldanlageangebote

Ein weiteres Risiko sind gefälschte Tagesgeld- oder Festgeldangebote. Betrüger nutzen teilweise Namen seriöser Banken, manipulierte Webseiten oder gefälschte Vertragsunterlagen.

Überweist du dein Geld an einen Betrüger statt auf ein echtes Einlagenkonto bei der angegebenen Bank, handelt es sich nicht automatisch um eine durch die Einlagensicherung gedeckte Einlage. Eine bekannte Bankmarke in der Werbung allein reicht deshalb nicht als Sicherheitsnachweis aus.

Wie kannst du überprüfen, ob eine Bank seriös ist?

Bei der Auswahl eines Tagesgeld- oder Festgeldkontos solltest du zunächst feststellen, mit welcher Bank du tatsächlich einen Vertrag abschließt. Prüfe ihren vollständigen Firmennamen, den Sitz, die Banklizenz und das zuständige Einlagensicherungssystem.

1. Den tatsächlichen Banknamen ermitteln

Der Name einer App, Plattform oder Sparmarke muss nicht mit dem Namen des rechtlich zuständigen Kreditinstituts übereinstimmen. Lies deshalb die Vertragsunterlagen und den Informationsbogen für Einleger.

2. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüfen

Bei deutschen Banken kann die Unternehmensdatenbank der BaFin helfen, eine Zulassung zu überprüfen. Bei Banken aus anderen EU-Staaten solltest du zusätzlich die zuständige nationale Aufsichtsbehörde berücksichtigen.

3. Die Einlagensicherung kontrollieren

Prüfe beim angegebenen Sicherungssystem, ob die Bank tatsächlich dazugehört. Verwende dafür möglichst direkt die offizielle Webseite der zuständigen Einrichtung.

4. Auffällige Zinsangebote hinterfragen

Extrem hohe Zinsversprechen, ungewöhnlicher Zeitdruck oder Zahlungsaufforderungen an nicht nachvollziehbare Kontoverbindungen können Warnsignale sein. Vergleiche die Angaben unabhängig mit der offiziellen Bankwebseite.

5. Die Summe deiner Bankeinlagen prüfen

Wenn du mehrere Konten besitzt, solltest du regelmäßig überprüfen, welche Guthaben bei derselben rechtlichen Bank zusammenkommen. Berücksichtige dabei auch aufgelaufene Zinsen.

Wie kannst du größere Ersparnisse verteilen?

Wenn du deutlich mehr als 100.000 Euro als Bankeinlagen halten möchtest, kann es sinnvoll sein, Guthaben auf mehrere rechtlich eigenständige Kreditinstitute zu verteilen. Dabei zählt nicht die Anzahl der Konten oder Marken, sondern die Zahl der tatsächlich voneinander unabhängigen Banken.

Bei einer solchen Aufteilung solltest du außerdem genügend flexibel verfügbare Rücklagen behalten. Ein hoher Einlagenschutz nützt dir wenig, wenn dein gesamtes Geld langfristig als Festgeld gebunden ist und du kurzfristig Ausgaben bezahlen musst.

Grundsätzlich können sich Tagesgeld und Festgeld gut ergänzen. Welche Beträge du wo anlegst, sollte sich jedoch nach deinem Sparziel, deiner Risikobereitschaft und deinem Liquiditätsbedarf richten.

Fazit: Einlagensicherung verstehen und Bankangebote prüfen

Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Sparer. Klassische Tagesgeld-, Festgeld- und Giroguthaben sind bei entsprechend abgesicherten Kreditinstituten grundsätzlich bis 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt.

Bei Gemeinschaftskonten, mehreren Konten derselben Bank und besonders schutzwürdigen Einlagen gelten zusätzliche Besonderheiten. Auch bei ausländischen Banken solltest du immer prüfen, welches Sicherungssystem tatsächlich zuständig ist.

Für eine sicherheitsorientierte Geldanlage zählt deshalb nicht nur der angebotene Zinssatz. Ebenso wichtig sind der tatsächliche Vertragspartner, die Einlagensicherung, die Laufzeit und die Verfügbarkeit deines Geldes.

Weitere Ratgeber rund um Sicherheit, Zinsen und Sparformen findest du auf unserer Tagesgeld-&-Festgeld-Übersichtsseite.

PRAXIS · EINLAGENSICHERUNG VERSTEHEN

Vier Beispiele zum Schutz deiner Ersparnisse

Diese Modellfälle zeigen die reguläre gesetzliche Sicherungsgrenze. Besondere erhöhte Schutzansprüche werden nicht berücksichtigt.

BEISPIEL 01 · EINE BANK

Tagesgeld und Festgeld zusammen

Du besitzt bei derselben Bank 60.000 Euro Tagesgeld und 50.000 Euro Festgeld.

Tagesgeld60.000 €
Festgeld50.000 €
Gesamt110.000 €
REGULÄR GESETZLICH GESCHÜTZT 100.000 € 10.000 € über der regulären Grenze
BEISPIEL 02 · ZWEI BANKEN

Ersparnisse verteilen

Du besitzt insgesamt 150.000 Euro. Davon liegen jeweils 75.000 Euro bei zwei rechtlich eigenständigen Banken mit entsprechendem Einlagenschutz.

Bank A75.000 €
Bank B75.000 €
Gesamt150.000 €
REGULÄR GESETZLICH GESCHÜTZT 150.000 € Beide Guthaben innerhalb ihrer Bankgrenzen
BEISPIEL 03 · GEMEINSCHAFTSKONTO

Zwei Kontoinhaber

Zwei Personen besitzen gemeinsam 180.000 Euro auf einem Konto. Wir gehen von einer hälftigen Zurechnung und keinen weiteren Einlagen bei der Bank aus.

Gemeinschaftsguthaben180.000 €
Anteil Person A90.000 €
Anteil Person B90.000 €
REGULÄR GESETZLICH GESCHÜTZT 180.000 € Beide persönlichen Schutzgrenzen eingehalten
BEISPIEL 04 · BANKMARKEN

Zwei Marken, eine Banklizenz

Du nutzt zwei unterschiedliche Sparmarken. Beide gehören jedoch rechtlich zu derselben Bank.

Marke A80.000 €
Marke B40.000 €
Gesamt120.000 €
REGULÄR GESETZLICH GESCHÜTZT 100.000 € 20.000 € über der regulären Grenze
Hinweis: Die Beispiele setzen entschädigungsfähige Einlagen und keine weiteren Guthaben oder Zinsansprüche voraus. Die tatsächliche Absicherung richtet sich nach der rechtlichen Bank, dem Sicherungssystem und gegebenenfalls besonderen gesetzlichen Regeln.
INTERAKTIVER EINLAGENSICHERUNGS-CHECK

Wie viel von deinem Geld ist geschützt?

Verteile deine Guthaben auf zwei rechtlich eigenständige Banken. Der Rechner zeigt, wie die reguläre gesetzliche Schutzgrenze von 100.000 Euro je Person und Bank wirkt.

Bank A

Bank B

DEINE MODELLRECHNUNG
Gesamte Bankeinlagen –
Regulär geschützt Oberhalb der Grenze
Bank A gesamt –
Bank B gesamt –
Regulär gesetzlich geschützt –
Oberhalb der regulären Schutzgrenze –

Wichtige Voraussetzungen: Der Rechner betrachtet eine einzelne anspruchsberechtigte Person bei zwei rechtlich eigenständigen Kreditinstituten mit entsprechendem gesetzlichen Schutz. Gemeinschaftskonten, aufgelaufene Zinsen, erhöhte Sonderdeckungen und freiwillige Sicherungssysteme sind nicht enthalten. Die Eingaben werden als vollständig entschädigungsfähige Einlagen angenommen. Das Ergebnis ist keine Prüfung einer Bank oder Garantie der tatsächlichen Entschädigung.
HÄUFIGE FRAGEN · EINFACH ERKLÄRT

Häufige Fragen zur Einlagensicherung

Wie hoch ist der gesetzliche Schutz, was passiert bei einer Bankeninsolvenz und gelten die Regeln auch im Ausland? Hier findest du die wichtigsten Antworten.

Wie sicher sind Tagesgeld und Festgeld?

Klassische Tagesgeld- und Festgeldkonten gehören grundsätzlich zu den Bankeinlagen. Bei entsprechend abgesicherten Banken greift die gesetzliche Einlagensicherung.

In der EU beträgt die reguläre Sicherungsgrenze 100.000 Euro pro Person und Bank. Ein vollständiger Schutz gegen jedes Risiko besteht dadurch allerdings nicht.

Gelten 100.000 Euro pro Konto oder pro Bank?

Die reguläre Sicherungsgrenze gilt pro Person und Bank, nicht für jedes Konto separat.

Besitzt du beispielsweise ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto und ein Festgeldkonto bei derselben Bank, werden die entschädigungsfähigen Guthaben grundsätzlich zusammengezählt.

Was passiert mit meinem Geld, wenn meine Bank pleitegeht?

Wird der gesetzliche Entschädigungsfall festgestellt, organisiert das zuständige Einlagensicherungssystem die Erstattung berechtigter Einlagen.

Die reguläre Entschädigung muss grundsätzlich spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen.

Bis dahin kann der Zugriff auf dein Konto eingeschränkt sein.

Sind Gemeinschaftskonten bis 200.000 Euro geschützt?

Bei einem gewöhnlichen Gemeinschaftskonto mit zwei berechtigten Personen kann der reguläre Schutz insgesamt bis zu 200.000 Euro betragen.

Entscheidend sind die Anteile der einzelnen Kontoinhaber. Weitere persönliche Guthaben bei derselben Bank werden für die jeweiligen Schutzgrenzen ebenfalls berücksichtigt.

Wann sind bis zu 500.000 Euro gesetzlich geschützt?

In Deutschland können bestimmte besonders schutzwürdige Einlagen vorübergehend bis zu 500.000 Euro gesetzlich abgesichert sein.

Dazu zählen unter Voraussetzungen beispielsweise Gelder aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie.

Die erhöhte Sicherung gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der maßgeblichen Gutschrift. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen nachweisbar erfüllt sein.

Ist mein Geld bei einer ausländischen Bank sicher?

Banken aus anderen EU-Staaten unterliegen grundsätzlich den harmonisierten europäischen Regeln zur Einlagensicherung.

Entscheidend ist, welches Kreditinstitut dein Geld verwahrt und welches nationale Sicherungssystem zuständig ist. Eine deutsche Webseite bedeutet nicht automatisch deutschen Einlagenschutz.

Außerhalb der EU können andere nationale Regeln gelten.

Sind verschiedene Bankmarken separat geschützt?

Nicht unbedingt. Unterschiedliche Marken können rechtlich zu demselben Kreditinstitut gehören.

In diesem Fall werden die Einlagen grundsätzlich gemeinsam betrachtet. Prüfe deshalb immer die tatsächliche Banklizenz und den Informationsbogen für Einleger.

Sind Aktien und ETFs durch die Einlagensicherung geschützt?

Nein. Aktien und ETFs sind Wertpapiere und gehören grundsätzlich nicht zu den klassischen Bankeinlagen.

Für Wertpapiere gelten andere rechtliche Schutzmechanismen. Sie werden grundsätzlich getrennt vom Vermögen der depotführenden Bank behandelt. Kursverluste sind dadurch aber nicht abgesichert.

Eine mögliche Anlegerentschädigung ist nicht mit der gesetzlichen Einlagensicherung gleichzusetzen.

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