Die Einlagensicherung

Was ist die Einlagensicherung?

Wenn es um das Geld, möchte wohl jeder eine gewisse Sicherheit dabei haben. Damit hier nichts passiert und der Anleger geschützt ist, ist das Kapital (Cash) als Bankeinlage besonders abgesichert. Dazu zählt das eingezahlte Kapital bei der ausführenden Bank des Broker, Tagesgeld oder auch Girokonto.

Alle diese Anlageformen und das dort enthaltene Guthaben sind daher über die sogenannte Einlagensicherung abgesichert. Im Fall der Fälle ist also auch hier nicht gleich das ganze eigene Geld verloren.

Gesetzliche und Freiwillige Einlagensicherung | Erstattung Einlagensicherung

Die Einlagensicherung

Durch die Einlagensicherung ist heute das eigene Geld zum Glück nicht gleich komplett verloren. Wenn also die ausführende Bank einmal Insolvenz anmelden sollte, bekommen private Verbraucher ihr dort hinterlegtes Kapital wieder zurück. Allerdings ist dies natürlich kein Freibrief und auch die Einlagensicherung selber hat hier ihre Grenzen. Unterscheiden müssen wir hier auch zwischen der gesetzlichen Einlagensicherung und der freiwilligen Einlagensicherung.

Doch wie funktioniert eigentlich die Einlagensicherung? Und welche Grenzen hat die Einlagensicherung?

Das ist die Einlagensicherung

Vor allem für private Sparer ist die Einlagensicherung ein sehr sinnvoller und auch einfacher Schutzmechanismus. So können also Sparer ruhig schlafen und müssen sich keine großen Gedanken um ihr eigenes Erspartes machen. Wenn die Bank also mal Pleite gehen sollte (Insolvenz), ist ein privater Sparer über die jeweilig gültige Einlagensicherung sehr gut abgesichert. Ich selber finde dies sehr gut und brauche mir nicht so viele Gedanken um mein angespartes Geld zu machen.

Wir können also festhalten, dass im Fall der Fälle das Ersparte nicht weg ist und das Geld dann erstattet wird. Eine Erstattung ist dabei natürlich nicht einfach so grenzenlos möglich bei der Summe und daher hat auch eine Einlagensicherung hier ihre Grenzen. Hier greift dann zuerst die gesetzliche Einlagensicherung und zusätzlich haben viele Banken sich noch zu einer freiwilligen Einlagensicherung zusammen geschlossen. In dieser freiwilligen Einlagensicherung sind dann noch höhere Einzelbeträge abgesichert.

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Die europäische Einlagensicherungsrichtlinie

Vorgabe für die einzelnen Euro-Länder ist die europäische Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive – DGSD). Wer dazu mehr Informationen haben möchte kann gerne Bundesfinanzministerium vorbei schauen. Gut ist aber, dass es sich die gesetzliche Einlagensicherung durch die europäische Einlagensicherungsrichtlinie sogar verbessert hat und wir alle können davon nur profitieren.

Gesetzliche Einlagensicherung

Heute werden somit Einlagen von Bankkunden bis zu 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Diese Anlagesumme gilt hier dann jeweils pro Person und pro Bank (Finanzinstitut). Oft haben aber Ehepaare ein gemeinsames Konto. Auch dies ist kein Problem, da hier die 100.000 Euro ja pro Person gelten und somit in dem Beispiel die Summe der Einlagensicherung bei 200.000 Euro für dieses Konto liegen würde. In jedem Fall muss hier aber beachtet werden, dass diese Gesamtsumme von 100.000 Euro pro Person auch nur jeweils pro Bank besteht. Habe ich z.B. mehrere Konten bei einer Bank (inklusive deren Tochtergesellschaften) wäre die maximale Summe der Einlagensicherung dann trotzdem nur 100.000 Euro. Dies also immer im Hinterkopf behalten.

Zu der gesetzlichen Einlagensicherung gehört aber auch die sogenannte Anlegerentschädigung. Dazu gehören z.B. Dividenden oder Verkaufserlöse bei Aktien. Wenn durch eine Insolvenz also solche Gelder nicht mehr ausgezahlt werden können an eine berechtigte Person, so greift auch die gesetzliche Einlagensicherung. Hier liegt die Grenze aber nur bei 90 Prozent der Forderungen und dabei gilt ein Höchstbetrag von maximal 20.000 Euro. Die Aktien, ETFs usw. selber sind hiervon nicht betroffen und sind Sondervermögen. Gerade für Privatanleger insgesamt ein sehr guter Schutz.

Schutz von privaten Anlegern

In erster Linie sollen durch die gesetzliche Einlagensicherung private Anleger geschützt werden, damit im Fall der Fälle nicht das ganze Geld verloren ist. Zu den Privatanlegern zählen:

  • Privatpersonen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Kleinere Unternehmen

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

Das Geld für die gesetzliche Einlagensicherung muss ja irgendwo herkommen. In Deutschland verwaltet dies der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Die Banken zahlen hier also regelmäßig eine Art Mitgliedsbeitrag ein und diese Gelder sind dann bei der Bafin als Sondervermögen angemeldet. In einer schweren Bankenkrise kann es leider auch vorkommen, dass eventuell das Geld in der Einlagensicherung nicht ausreicht, um alle berechtigten Personen das Geld zu erstatten. Hier würde dann zusätzlich die Beiträge erhöht für die angeschlossenen Banken, damit das Geld der Einlagensicherung tatsächlich die Erstattungen abdecken kann.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Als Ausnahme gelten hier aber die Sparkassen und Genossenschaftsbanken und diese sind von der Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung befreit. Aber auch hier muss ein privater Sparer keine Angst haben, dass sein Geld verloren geht. Bei den Sparkassen würde dann die Einlagensicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) greifen. Die Genossenschaftsbanken sind im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) organisiert. Bei diesen Finanzinstituten sind private Anleger sogar besser abgesichert als bei der gesetzlichen Einlagensicherung. Hier sind 100 Prozent in unbegrenzter Höhe abgesichert!

Freiwillige Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung ist schon sehr gut in Deutschland und doch haben viele Banken zusätzlich noch eine freiwillige Einlagensicherung gebildet. Hier soll also eine Absicherung einspringen, wenn die gesetzliche Einlagensicherung bei einer berechtigten Person nicht ausreichen sollte. Die freiwllige Einlagensicherung wird dann z.B. über folgende Institutionen verwaltet: Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB), Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) oder Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. Hier lohnt es sich also in jedem Fall, sich bei der eigenen Bank einmal zu informieren, wie hoch und es überhaupt eine freiwillige Einlagensicherung gibt.

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Einlagensicherung International

Es gibt ja nicht nur in Europa Banken, wo auch private Anleger ihr Geld hinterlegen können. In Europa ist dies ja sehr gut geregelt mit der gesetzlichen Einlagensicherung. Ist die Bank nicht in einem EU-Land, so sollte vorab geprüft werden, ob diese Bank unter europäisches recht fällt oder nicht. So kann es bei Zweigniederlassungen schon kompliziert werden. Nur weil eine Zweigniederlassung in Deutschland ist, ist diese Zweigniederlassung nicht automatisch an europäisches recht gebunden, wenn der Hauptsitz irgendwo im Ausland liegen sollte. Hier also vorab informieren, wie es dann bei solch einer Bank im jeweiligen Land mit der Einlagensicherung aussieht. beachten sollten Sparer hier auch, dass die Schweiz kein EU-Land ist und somit eine andere Einlagensicherung hier greifen würde.

Erstattung durch Einlagensicherung

Wenn die eigene Bank also mal insolvent sein sollte, möchten Sparer dieser Bank natürlich eine Erstattung durch die Einlagensicherung sicherstellen. Hier muss keiner Angst haben, dass etwas schief läuft. Die gesetzliche Einlagensicherung läuft in diesem Fall dann ganz automatisch ab. Wenn die Bank also zahlungsunfähig ist, werden die Kunden dann alle automatisch informiert. Nach dieser Information werden dann die Ansprüche geltend gemacht. Wenn dann die Ansprüche tatsächlich berechtigt sind, bekommen Sparer ihr Geld zurück. Die Ansprüche bzw. Forderungen müssen innerhalb von einem Jahr gestellt werden. Hier muss also keiner in Hektik verfallen, da genügend Zeit zur Stellung der Forderung zur Verfügung steht.